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Dyckerhoff darf Sekundärbrennstoffe verfeuern
Münster/Lengerich. Die Dyckerhoff AG darf innerhalb eines Zeitraums von 80 Tagen in ihrem Lengericher Zementwerk über einen Zeitraum von sechs Monaten so genannte Sekundärbrennstoffe im Drehrohrofen 8 einsetzen. Dabei handelt es sich um aufbereitete Abfälle mit einem hohen Heizwert, die aus Sicht der Bezirksregierung ohne zusätzliche Belastungen für die Umwelt zur Verbrennung verwendet werden dürfen. Die vorgeschriebene Genehmigung erteilte die Bezirksregierung Münster heute (6. Mai). Damit folgte sie einem Antrag der Dyckerhoff AG. Die Sekundärbrennstoffe bestehen aus „Fluff“ (zum Beispiel Papier, Pappe, Kunststoffe) und BSE-freiem Tiermehl.
Bis zu 50 Prozent der benötigten Wärmeenergie können dem Drehofen 8 durch diese alternativen Brennstoffe, unter anderem Papier, Pappe, Kunststoffe und BSE-freies Tiermehl, zugeführt werden, heißt es in der Pressemitteilung der Bezirksregierung.
Sekundärbrennstoffe dieser Art sind schon des Öfteren in der Zementindustrie eingesetzt worden. Ein dichtes Überwachungssystem garantiert den sicheren Einsatz der Ersatzbrennstoffe ohne Auswirkungen auf die Immission des Zementwerks Lengerich. Lösemittel dürfen jedoch noch nicht im Ofen verfeuert werden, betont die Genehmigungsbehörde. Dafür hatte Dyckerhoff ebenfalls einen Antrag gestellt. Die technischen Planungen für die Lösungsmittelanlage waren zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung jedoch noch nicht abgeschlossen.
04.09.2003

