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Islamische Unterweisung in 87 Gruppen: Für Kinder und Eltern eine Alternative zur Koranschule

Münster. Die Eltern muslimischer Kinder reagieren überwiegend positiv auf das neue Unterrichtsfach "Islamische Unterweisung". Das ergab jetzt eine Untersuchung der Bezirksregierung Münster. In 87 Gruppen an 17 Haupt- und Grundschulen im Regierungsbezirk wird das Fach seit diesem Schuljahr erteilt; 27 muttersprachliche Lehrkräfte bilden sich dazu auf Initiative der Bezirksregierung fort. Die Teilnahme der Schüler ist freiwillig.

In Ihrem Jahresbericht zieht die Schulabteilung der Bezirksregierung eine durchweg positive Zwischenbilanz. Die Motivation der Lehrer sei sehr groß, Schüler und Eltern akzeptierten die Art des Islam-Unterrichts, der dem Religionsunterricht der christlichen Konfessionen gleichgestellt ist.

Zum Einsatz kommen ausschließlich Lehrer, die bisher schon im Landesdienst muttersprachlichen Unterricht erteilt haben. "Sie kennen ihre Schüler und deren Eltern und genießen im schulischen Umfeld hohes Ansehen", begründet Rolf Kloppert von der Schulabteilung der Bezirksregierung die Regelung. So könnten die Lehrer bestehenden Vorurteile von Eltern gegenüber dem neuen Fach entkräften. In ihrer Fortbildung eigenen sich die Lehrer weiteres Basiswissen über den Koran an, beschäftigen sich mit dessen Auslegung und erstellen Unterrichtsmaterialien.

Während die Kinder christlicher Religionen in der Schule selbstverständlich Religionsunterricht erhalten, hatten muslimische Kinder bis vor wenigen Jahren dazu keine Gelegenheit. Viele dieser Kinder besuchten deshalb nach der staatlichen Schule die so genannten Koran-Schulen. Viele Eltern mussten befürchten, ihre Kinder würden auf diesen Schulen indoktriniert. Die islamische Unterweisung will den Eltern (und Kindern) in dieser Konfliktsituation helfen. Sie vermittelt den Kindern in Deutschland im Rahmen der Werteordnung des Grundgesetzes und der Bildungs- und Erziehungsziele der Landesverfassung religiöses Wissen, ohne den Glauben zu verkünden oder zum Glauben zu erziehen.

05.11.2003

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