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Flexibilität für das Ruhrgebiet: Neuer Gebietsentwicklungsplan stärkt Verantwortung der Kommunen

Münster. Flächen auf einem Konto auf Vorrat halten, sie bei Bedarf „abheben“ und ohne weitere Grundsatzdiskussionen verwenden – das können ab jetzt viele Städte im nördlichen Ruhrgebiet. Zum ersten Mal haben sie durch den neuen Teilabschnitt Emscher-Lippe des Gebietsentwicklungplanes (GEP) den grundsätzlichen Bedarf an Flächen für Gewerbe oder Wohnen anerkannt bekommen, ohne jedoch schon jetzt festlegen zu müssen, wo sie im Gemeindegebiet liegen werden. In seiner heutigen Sitzung (Montag, 30. Juni) hat der Regionalrat des Regierungsbezirkes Münster den Teilabschnitt Emscher-Lippe des Gebietsentwicklungsplanes einstimmig aufgestellt. Damit hat das nördliche Ruhrgebiet nach nur zweieinhalbjähriger Erarbeitung eine neue Planungsgrundlage für die nächsten zehn bis 15 Jahre erhalten. Der neue Plan ersetzt den alten Regionalplan, der aus dem Jahr 1987 stammt.

Die Flächenbedarfskonten ermöglichen es beispielsweise der Stadt Castrop-Rauxel, künftig 65 Hektar Siedlungsfläche einplanen zu können, ohne dass zuvor dieser Bedarf durch neue, langwierige Prüfungen durch den Regionalrat anerkannt werden muss. Die Stadt Marl hat 75 Hektar auf dem Konto, Haltern etwa 25 Hektar. In der ganzen Emscher-Lippe-Region sind rund 460 Hektar Fläche auf den Flächenbedarfskonten gebucht. Regierungspräsident Dr. Jörg Twenhöven sieht in dem Flächenbedarfskonto ein wichtiges Instrument, um den Strukturwandel im nördlichen Ruhrgebiet zu unterstützen: „Wir geben den Kommunen bisher nie gekannte Spielräume bei ihrer Bauleitplanung. Sie können flexibler über ihre Flächen verfügen und damit sehr kurzfristig reagieren, wenn beispielsweise Gewerbebetriebe eine Ansiedlung oder Erweiterung planen.“ Darüber hinaus werde es für die Kommunen leichter, gemeinsam interkommunale Gewerbe- oder Wohnsiedlungsbereich zu planen, so der Regierungspräsident vor dem Regionalrat.

Der neue Gebietsentwicklungsplan für das nördliche Ruhrgebiet war ein wahres Mammutwerk: Eineinhalb Jahre dauerte die Vorbereitung, zweieinhalb Jahre die Erarbeitung. Die betroffenen Kommunen, Verbände und andere Institutionen gaben über 2300 Anregungen und Bedenken zu Protokoll; die Mitarbeiter rund um Bezirksplaner Erich Tilkorn untersuchten jede einzelne Äußerung, werteten sie, moderierten bei Anhörungsterminen und erarbeiteten so eine rund vier Kilogramm schwere Beschlussvorlage.

Die Neuaufstellung war notwendig geworden, weil sich seit 1987 die Rahmenbedingungen im nördlichen Ruhrgebiet geändert haben. Mehr und mehr wandert die Bevölkerung ab in die Nachbarregionen, die Wirtschaft orientiert sich neu, mehrere Landesgesetze haben sich geändert. Twenhöven: „Der neue Gebietsentwicklungsplan trägt einerseits diesen Entwicklungen Rechnung und ist somit maßgeschneidert für das nördliche Ruhrgebiet.“ So schaffe der GEP der Stadt Gelsenkirchen die Möglichkeit, ihr Industriegebiet Scholven zu erweitern, die Warner Brothers Movieworld in Bottrop-Kirchhellen bekommt Reserveflächen, der Flugplatz Marl-Loemühle habe weiterhin alle Optionen, die Bundesstraße 474n zum geplanten, landesweit bedeutsamen Gewerbegebiet „NewPark“ in Datteln und Waltrop ist eingezeichnet.

Zugleich berücksichtigt der Gebietsentwicklungsplan das Gebot der „nachhaltigen Planung“: Rund 1700 Hektar potenzielle Siedlungsflächen, die im Vorgängerplan von 1987 noch eingezeichnet waren, finden sich im neuen Plan nicht mehr wieder. Sie werden von den Kommunen nicht mehr benötigt. Mit der Landwirtschaft und den anerkannten Naturschutzverbänden erzielten die Regionalplaner in den meisten Fragen einen Konsens.

Stichwort: Gebietsentwicklungsplan

Der Gebietsentwicklungsplan (GEP) legt die Grundsätze und Ziele für die räumliche Entwicklung im Regierungsbezirk Münster für die nächsten zehn bis 15 Jahre fest. Der Teilabschnitt „Emscher-Lippe“, der heute neu aufgestellt worden ist, erstreckt sich auf die kreisfreien Städte Bottrop und Gelsenkirchen sowie auf die zehn Städte des Kreises Recklinghausen mit ihren 1,1 Millionen Einwohnern. Der Plan unterstützt die nachhaltige Entwicklung des Raumes und stellt die Grundlage dar für den dringend notwendigen Strukturwandel im nördlichen Ruhrgebiet, indem er die unterschiedlichen großflächigen Ansprüche an die Nutzung des Raumes für Wohnen, Gewerbe, Industrie, Landschaft- und Naturschutz, Verkehr, Freizeit und Erholung koordiniert. Der GEP gibt allen Kommunen sowie den Bundes- und Landesbehörden verbindliche Ziele und Grundsätze für ihre Planungen, insbesondere die Bauleitplanung, vor.

Der Plan wurde von der Bezirksplanungsbehörde (Bezirksregierung Münster) in enger Zusammenarbeit mit den benachbarten Regierungsbezirken Arnsberg und Düsseldorf sowie zahlreichen Planungsträgern, darunter vor allem den Städten, Kammern, Verbänden und Behörden, im sogenannten „Gegenstromverfahren der Informationen“ erarbeitet.

Nach Genehmigung durch die Landesregierung erlangt der GEP nach Veröffentlichung im Gesetz und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen Rechtskraft.

04.09.2003

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