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Amtliche Bekanntmachung

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Wozu Bezirksregierung?

Sie bündelt staatliche Verwaltung
Sie koordiniert unterschiedliche Interessen
Sie bietet regionale Dienstleistungen an
Sie moderiert und gibt Impulse

Die Bezirksregierung ist die Vertretung der NRW-Landesregierung im Regierungsbezirk Münster. Bei ihr laufen die wesentlichen Aufgabenstränge fast aller Landesministerien zusammen. Deshalb nennt man die Bezirksregierungen auch Bündelungsbehörden. Diese Bündelung und die Integration von Fach- und Sonderbehörden macht die Bezirksregierung zu einer schlagkräftigen Verwaltungsbehörde. Sie bietet als einheitliche Anlaufstelle schnelle, mit allen Ressorts abgestimmte Entscheidungen aus einer Hand und damit einen besseren Service für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Kommunen.

Der Vorteil für Menschen und Unternehmen in der Region ist klar: Sie müssen mit einem Anliegen, das verschiedene Fachgebiete berührt, nicht mehrere Behörden ein schalten, sondern bekommen von der Bezirksregierung einen Bescheid aus einer Hand. Das spart nicht nur Zeit, sondern vor allem auch Geld.

Staatliche Fachbehörden, kommunale Verwaltungen und Antragsteller vertreten oft unterschiedlich fachliche Standpunkte. Aufgabe der Bezirksregierung ist es, die verschiedenen Interessen aufzugreifen, abzuwägen, neue Lösungsmöglichkeiten und Kompromisse zu entwickeln. Beispiel: Bei der Entscheidung über ein Straßenbauprojekt müssen Belange des Straßenverkehrs, der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, der Bodenordnung, der Wirtschaftsförderung, der Kommunen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden. Statt einer Vielzahl einzelner Genehmigungen trifft die Bezirksregierung nur eine Entscheidung, meist in Form eines Planfeststellungsbeschlusses. Zuvor hat sie Bürger, Kommunen und andere Behörden am Verfahren beteiligt, die einzelnen Belange bewertet und nach Möglichkeit auf einen gemeinsamen Nenner gebracht.

In einem großen Flächenstaat wie Nordrhein-Westfalen sind regionale Ansprechpartner und Dienstleister von Verwaltungsaufgaben unterhalb der Ebene der Ministerien unentbehrlich. Die Bezirksregierung nimmt als Mittelinstanz die Staatsaufgaben in der Emscher-Lippe-Region und dem Münsterland wahr. Sie berät und beaufsichtigt die Kreise und kreisfreien Städte; sie achtet darauf, dass diese nach Recht und Gesetz entscheiden und überörtliche Interessen berücksichtigt werden. Zugleich ist sie Mittlerin der kommunalen Interessen gegenüber dem Land. Sie erfüllt darüber hinaus überregionale Aufgaben, zum Beispiel infrastrukturell bedeutsame Planfeststellungsverfahren für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr. Die Bezirksregierung Münster gibt Impulse für die strukturelle Entwicklung der Region, die Stärkung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt und moderiert den regionalen Konsens. Auch über die Grenzen hinweg pflegt sie im Rahmen der EUREGIO seit vielen Jahren gute Kontakte mit niederländischen Partnern.

Die Bezirksregierung Münster versteht ihre Arbeit als kundenorientierte Dienstleistung für die Menschen und Unternehmen. Sie wirkt auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und transparente Verwaltung hin. Die rund 1200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit hohem Engagement, konstruktiv und partnerschaftlich mit Bürgern, Kommunen, der Wirtschaft, Verbänden und anderen Behörden zusammen. Sie handeln in dem Bewusstsein, ein wichtiger Teil eines demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens zu sein und Mitverantwortung für das Wohl von mehr als 2,6 Millionen Menschen zu tragen. Die Bezirksregierung wird geleitet von Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek; Regierungsvizepräsidentin ist Dorothee Feller-Elverfeld.

Das Dienstgebäude am Domplatz 1-3 ist Dienstsitz des Regierungspräsidenten und der Regierungsvizepräsidentin. Weitere Standorte gibt es in Münster-Nord/Nevinghoff, Herten und Coesfeld.

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Bezirksregierung Münster

Telefon: 0251 411 0
Telefax: 0251 411 2525