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Amtliche Bekanntmachung

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Geschichte/Gegenwart

Die Bezirksregierung Münster kann hinsichtlich ihres Gründungsdatums nahezu 200 Jahre zurückblicken. Am 1.12.1803 wurde in Münster durch Reichsfreiherr vom und zum Stein die Königlich Preußische Kriegs- und Domänenkammer eingerichtet, die ab 1808 unter dem Namen der Königlichen Regierung zu Münster fortbestand.

Die Geburtsstunde der heutigen Bezirksregierung Münster sowie der übrigen Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens geht auf die "Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden" vom 26.12.1808 zurück. Diese Verordnung hat festgestellt, "dass das Nebeneinander verschiedener Behörden ... Einheit und Übereinstimmung verhindere und den Geschäftsgang schleppend mache."

Deshalb wurde mit Gründung der Kriegs- und Domänenkammern die gesamte innere Staatsverwaltung mit Blick auf die Bereiche der Polizei-, Finanz- und Landeshoheitsangelegenheiten zusammengefasst. Dieses brachte den Durchbruch von einer bis dahin säulenartig nach Fachbereichen vertikal organisierten Staatsverwaltung hin zu einer Konzeption der horizontalen Bündelung von Aufgaben und Zuständigkeiten in einer für ein abgegrenztes Teilgebiet des Landes verantwortliche Behörde. Angesichts der Besonderheiten des preußischen Staatsgebildes waren sie der Ausdruck einer starken, interventionsfähigen Obrigkeit. Die Zunahme öffentlicher Tätigkeiten und Regelungsbelange machte die Umgestaltung der Staatsverwaltung zu einer den Aufgaben entsprechenden obersten Administration unausweichlich. Um das territorial verstreute und vielfach voneinander getrennte Staatsgebiet zusammenzuhalten, bedurfte es einer nachvollziehbaren und einheitlichen Darstellung der Staatsmacht. Die Bezirksregierung sollten in diesem Sinne den Staat als einheitliche Organisation repräsentieren. Preußen errichtete in diesem Zuge ein differenziertes Verwaltungssystem, das die Organisationsstrukturen bis in die heutige Zeit prägt.

Insgesamt 36 preußische Bezirksregierungen bildeten das Rückrat dieser Struktur. Territorial überwölbt wurden sie durch 12 Provinzen, unter ihnen zwei auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens (Rheinland und Westfalen ohne Lippe). Der an der Spitze der Provinz stehende Oberpräsident war Vertreter der staatlichen Provinzialverwaltung und Stellvertreter der obersten Staatsbehörden. Gegenüber den Bezirksregierungen besaß er kein eigentliches Weisungsrecht im Sinne einer übergeordneten Instanz. Statt dessen sollte er mehr beobachten und auf eine gleichmäßige Verwaltungsführung hinwirken. Ein Amtsverständnis, das heute auf eine moderne Bezirksregierung zutreffen könnte.

Unter dem Motto der Erneuerung von Staat und Gesellschaft "von unten" wurde die Staatsverwaltung allmählich durch eine erstarkende Selbstverwaltung ergänzt. Auf Provinzialebene war dies die provinziale Selbstverwaltung, die deckungsgleich mit den staatlichen Provinzgrenzen dem Oberpräsidenten gegenüberstand, mit dessen Behörden und Einrichtungen jedoch keine weiteren Verbindungen aufwies. Die provinziale Selbstverwaltung war dabei bereits als Kommunalverband organisiert. Diese Konstellation entsprach durchaus dem heutigen Nebeneinander von Regierungsbezirken und Landschaftsverbänden.

1933 wurden die Provinzialverbände in die Verwaltung der Oberpräsidien eingegliedert.

Nach 1945 wurden die Oberpräsidien mit der Schaffung des Landes Nordrhein-Westfalen aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden entweder Landesoberbehörden oder Regierungspräsidien übertragen. Die Idee zweier Landschaftsverbände, wie sie heute bestehen, setzte sich erst auf Betreiben der westfälischen Seite - die auch heute besonders für den Fortbestand kämpft - durch, wobei Widerstände der Landesregierung überwunden wurden. Die Landesregierung hatte die Fusion zu einem einheitlichen Landesverband oder aber die Auflösung dieser Körperschaften favorisiert. Also eine Diskussion, die auch aktuell wieder geführt wird. Die Landschaftsverbandsordnung wurde 1953 vom Landtag verabschiedet.

Seit Gründung des Landes standen die Bezirksregierungen auf dem Prüfstand. 1952 schlug Ministerpräsident Karl Arnold vor, die rheinischen und westfälischen Regierungspräsidien zu jeweils einer Bezirksregierung für jeden Landesteil zusammenzufassen. Dieser Vorschlag wurde nicht weiterverfolgt. Die weitere Diskussion führte zu dem Vorschlag einer Dreierlösung unter dem Gesichtspunkt einer einheitlichen Verwaltung des Ruhrgebietes durch eine Kommission unter Vorsitz des Staatssekretärs im Innenministerium, Dr. Rietdorf. Die Kommission schlug vor, das Land unter Auflösung der Landschaftsverbände in 3 Regionalverbände und deckungsgleich damit 3 Regierungsbezirke mit den Sitzen in Köln, Essen und Münster einzuteilen. Die Lösung scheiterte jedoch sowohl an der Skepsis gegenüber der Regionalverbands- als auch der Dreierlösung. In der weiteren Diskussion kam es 1972 zu einer Zusammenlegung der Regierungsbezirke Köln und Aachen. Seit dem gibt es in Nordrhein-Westfalen 5 Regierungsbezirke, darunter auch der Regierungsbezirk Münster.

Im Rahmen der aktuellen Diskussion zur Verwaltungsstrukturreform müssen sich die Bezirksregierungen einmal wieder der politischen Diskussion stellen. Dabei zeigt der geschichtliche Rückblick eine Vielzahl deutlicher Parallelen zum jetzigen Diskussionsprozess. Eine Verwaltungsstrukturdebatte muss daher durchaus vor diesem verwaltungsgeschichtlichen Hintergrund geführt werden und in der Konsequenz mehr politischen Mut und Willen zur Veränderung zeigen. Bereits jetzt scheint absehbar, dass insbesondere auch die Bezirksregierung Münster von einschneidenden Veränderungen und erheblichen Integrationsaufgaben stehen wird, aus denen sie voraussichtlich wesentlich gestärkt hervorgehen wird. Dieses wäre nicht zuletzt auch ein Beweis dafür, dass sich die Bündelungsfunktion der staatlichen Mittelinstanz im Bürgerinteresse immer als gute Wahl erwiesen hat.

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