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Stellungnahmen zu Baugesuchen und BImSch-Anträgen
Arbeitsschutz im Baugenehmigungsverfahren
Sofern im geplanten Bauvorhaben Arbeitnehmer beschäftigt werden sollen, beteiligt das Bauordnungsamt auch das Dezernat Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung Münster.
Die Behörde prüft anhand der vorgelegten Bauunterlagen, ob die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleistet sind.
Zu den Vorschriften, die der Prüfung zugrunde liegen, gehören insbesondere:
- Arbeitsschutzgesetz -
Dieses Gesetz ist die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes und weiterer Arbeitsschutzvorschriften.
- Arbeitsstättenverordnung -
Die Verordnung beschreibt Schutzziele zum Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Da sie lediglich Schutzziele benennt, sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu beachten. Die noch bis 31.12.2012 geltenden Arbeitsstättenrichtlinien werden nach und nach durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ersetzt. Die ASR konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung, d. h. sie beschreiben, wie die Schutzziele erreicht werden können.
Links zu diesen gesetzlichen/untergesetzlichen Bestimmungen finden Sie unter der Rubrik "Weitere Informationen".
Informationsblätter und Hilfsmittel
Praxis in NRW - Arbeitsschutz im Baugenehmigungsverfahren -
Erläuterungen zur Bau- und Betriebsbeschreibung

