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Schwarzarbeit - prekäre Arbeitsverhältnisse

Durch Schwarzarbeit und andere prekäre Arbeitsverhältnisse entsteht jedes Jahr ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden.

In den letzten 5 Jahren wurden Werkverträge im Umfang von ca. 350 Mrd. Euro jährlich mit illegalen Beschäftigungsverhältnissen abgewickelt, davon allein in der Bauwirtschaft und im Handwerk in Höhe von ca. 130 Mrd. Euro jährlich.

Schwarzarbeit umfasst u. a. Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht, Steuerhinterziehung, Leistungsmissbrauch und Verstöße gegen die Gewerbe- und Handwerksordnung.

Unter illegaler Beschäftigung ist die illegale Ausländerbeschäftigung, Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitnehmerentsendung zu verstehen.

Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für die enge Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsschutzdezernaten bei der Bezirksregierung Münster und der Zollverwaltung (Abteilung "Finanzkontrolle Schwarzarbeit - FKS" bei den Hauptzollämtern) sind das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und das Arbeitsschutzgesetz.

Diese Behörden informieren und unterstützen sich gegenseitig und führen gemeinsame Überprüfungen z.B. auf Baustellen durch.

Dabei geht es um Prävention, Prüfung und Ermittlung sowie um Ahndung von Verstößen. Es geht also um die Vermeidung bzw. Eindämmung dieses volkswirtschaftlichen Schadens.

Links zu den wesentlichen Bestimmungen finden Sie unter der Rubrik "Weitere Informationen".

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