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Gehoerschutz


Einwirkungen durch Lärm / Vibrationen

Lärm ist hörbarer Schall (z. B. Maschinengeräusch, Ton, Knall, laute Musik, störender Sprachschall), der die Gesundheit - d. h. das körperliche sowie seelische Wohlbefinden - des Menschen beeinträchtigen kann.

Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. In Deutschland sind ca. 5 Millionen Arbeitnehmer gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt. Die auffälligsten Lärmwirkungen sind Gehörschäden,

Lärmschwerhörigkeit steht nach den angezeigten Hautkrankheiten und bandscheibenbedingten Erkrankungen der Wirbelsäule an dritter Stelle der Berufskrankheitenstatistik. Bei den anerkannten Berufskrankheiten ist sie führend mit den Infektionskrankheiten.

Die neue Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Deutschland hat die EG-Richtlinie 2003/10/EG (Lärm) und die EG-RL 2002/44/EG (Vibrationen) umgesetzt durch die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen - Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)" mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 08.03.2007 S. 261. Sie trat am 09.03.2007 mit Übergangsfristen für den Musik- und Unterhaltungssektor (15.02.2008) in Kraft.

Europäisches Recht
-Richtl. 2003/10/EG (Lärm) Richtl. 2002/44/EG (Vibrationen)

Bundesrecht
-Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-,
-Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung-LärmVibrationsArbSchV-,

Informationen
"Handlungshilfe "Lärm" für Arbeitgeber/Arbeitnehmer" (Flyer der Bez.-Reg. Münster)
Abschlussbericht "Akustikmessung und -bewertungen in Schulen Regierungsbezirk Münster" (PDF , 3MB)

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