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Jugendarbeitsschutz

Jugendarbeitsschutz

Hallo, was bringt dir
der Jugendarbeitsschutz ?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt fest, unter welchen Bedingungen und mit welchen Einschränkungen du als Kind oder Jugendlicher beschäftigt werden darfst, um Gesundheitsschäden, die in Verbindung mit deiner Tätigkeit entstehen könnten, zu vermeiden.

Hier nun ein paar grundsätzliche Dinge zum Jugendarbeitsschutzgesetz:

Zu allererst: Die Beschäftigung von Kindern (bis 15 Jahre) ist grundsätzlich verboten!

Aber hier gibt es auch Ausnahmen. So darfst du am Schülerbetriebspraktikum teilnehmen (7 Stunden täglich - 35 Stunden wöchentlich) um einen Einblick in den späteren Berufsalltag zu bekommen.

Bist du 13 Jahre oder älter, so darfst du für 2 Stunden täglich mit leichten und geeigneten Arbeiten (wie z. B. Zeitungen oder Prospekte austragen) außerhalb der Schulzeit beschäftigt werden.

Willst du dagegen bei Veranstaltungen (z. B.: Theater- oder Musical- und Musikaufführungen) mitmachen, so benötigst du von uns, d. h. von der Bezirksregierung Münster eine Ausnahmegenehmigung, wenn du noch keine 15 Jahre alt bist!

Ab 15 Jahren giltst du im Allgemeinen als Jugendlicher!

Als Schüler darfst du ab 15 Jahren für höchstens 4 Wochen im Jahr, während der Ferien arbeiten.

Wenn du nicht mehr vollzeitschulpflichtig (in NRW nach 10 Schuljahren) bist, darfst du jetzt 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist bis zum 18. Lebensjahr für dich anzuwenden:

Nicht erlaubt ist eine Beschäftigung nachts von 20 Uhr bis 6 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen. Auch hier gibt es Ausnahmen, die von der Art des Betriebes abhängig ist, in dem du tätig bist, bzw. deine Ausbildung machst. Außerdem darfst du auch nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden. Deine Ruhepausen müssen im Voraus feststehen und betragen 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden, und 60 Minuten bei mehr als 6 bis 8 Stunden Arbeitszeit.

Infos zum Jugendarbeitsschutz oder zu Schülerbetriebspraktika erhältst du im Internet auch unter:

http://www.arbeitsschutz.nrw.de/take_care/index.html

Falls du weitere Fragen hast oder noch mehr Infos brauchst, wende dich an die Bezirksregierung Münster

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