Amtliche Bekanntmachung

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Erlaubnisverfahren

Erlaubnisverfahren nach § 13 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Bestimmte (sog. überwachungsbedürftige) Anlagen (Dampfkessel, Lageranlagen für leicht- und hochentzündliche Flüssigkeiten, Füllanlagen für Druckgase etc.) mit entsprechend hohem Gefahrenpotential sind erlaubnisbedürftig. Die Erlaubnis ist bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat Arbeitsschutz, zu beantragen.

Vorschrift:

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)

Der dritte Abschnitt dieser Verordnung behandelt die Bestimmungen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen.
Erläuterungen zum Erlaubnisverfahren nach § 13 BetrSichV sind in einem Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung des Landes NRW zu finden (siehe unten).


Informationsblätter und Hilfsmittel

Handlungsleitfaden der ASV des Landes NRW zum Erlaubnisverfahren gemäß §13 der BetrSichV (Wird zur Zeit überarbeitet.)

Tankstellen
Dampfkessel

Darüber hinaus werden im Rahmen von Erlaubnisverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Stellungnahmen zu BImSchG-Anträgen abgegeben.

Die Kontrolle der "Überwachungsbedürftigen Anlagen" ist der Fachaufgabe Betriebssicherheit zugeordnet.

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