Sie sind hier:
Chemikalien, Gefahrstoffe
Chemikalienrecht
Das Chemikalienrecht enthält Regelungen für das Inverkehrbringen von Chemikalien und Bestimmungen zum Schutz Beschäftigter bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Es dient damit sowohl dem Verbraucherschutz als auch dem Arbeitsschutz und deckt auch den Schutz der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen ab.
Besonders die Regelungen für das Inverkehrbringen sind durch das europäische Recht geprägt. So wird aus nationalen Rechtsvorschriften direkt auf Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft verwiesen. Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft zum Chemikalienrecht haben sogar eine unmittelbare rechtliche Wirkung.
Zu den Vorschriften gehören unter anderem:
- Chemikaliengesetz
Das Chemikaliengesetz ist die nationale Basisvorschrift zum Chemikalienrecht. Damit wird der rechtliche Rahmen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen sowie für Biozid-Produkte abgesteckt. - Gefahrstoffverordnung
Die Gefahrstoffverordnung enthält sowohl Regelungen zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen und damit zur Produktsicherheit als auch Bestimmungen zum Schutz Beschäftigter bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Dazu gibt es ein umfangreiches technisches Regelwerk, die "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)". -
Chemikalien-Verbotsverordnung
Die Chemikalien-Verbotsverordnung untersagt oder beschränkt das Inverkehrbringen bestimmter Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind. Für Chemikalien mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen enthält die Verordnung zudem Erlaubnis- und Anzeigepflichten sowie Informations- und Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe an Dritte. -
Lösemittelhaltige Farben-und Lack-Verordnung
Diese Verordnung zielt auf den Schutz der Umwelt ab, indem der Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen in bestimmten Farben und Lacken begrenzt wird. Damit soll der Bildung von bodennahem Ozon entgegengewirkt werden. -
Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
Diese direkt in den EU-Mitgliedsstaaten geltende Verordnung des europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union enthält unter anderem Verbote und Beschränkungen für die Produktion, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter halogenierter Kohlenwasserstoffe. -
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
REACH ist ein Akronym aus "Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals". Diese EU-Chemikalienverordnung ist am 01.Juni 2007 in Kraft getreten und hat das Ziel, die Lücken in den Stoffdatensätzen bei den so genannten alten Stoffen (chemische Stoffe, die bereits vor 1981 auf dem Markt waren) zu schließen. Hier werden jetzt die Hersteller bzw. Importeure in die Pflicht genommen, ausreichende Angaben zu den Stoffeigenschaften zu machen. Aber auch die so genannten nachgeschalteten Anwender sind betroffen.
Einen sehr guten Gesamtüberblick zum Chemikalienrecht erhalten Sie zu den Themen:
- Rechtstexte zum Chemikalienrecht im pdf-Format:
-
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) im pdf-Format
über externe Link-Adressen unter Weitere Informationen.
Informationsblätter und Hilfsmittel
Merkblatt dichlormethanhaltige Abbeizmittel - PDF 72 Kb
EU-Verordnung REACH zum 01.12.2008 - PDF 1.427 kb

