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Chemikalien, Gefahrstoffe

Chemikalienrecht

Das Chemikalienrecht enthält Regelungen für das Inverkehrbringen von Chemikalien und Bestimmungen zum Schutz Beschäftigter bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Es dient damit sowohl dem Verbraucherschutz als auch dem Arbeitsschutz und deckt auch den Schutz der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen ab.
Besonders die Regelungen für das Inverkehrbringen sind durch das europäische Recht geprägt. So wird aus nationalen Rechtsvorschriften direkt auf Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft verwiesen. Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft zum Chemikalienrecht haben sogar eine unmittelbare rechtliche Wirkung.
Zu den Vorschriften gehören unter anderem:


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