Sie sind hier:
Betriebssicherheit
Arbeitsschutzregelungen für die Bereitstellung, Benutzung und den Betrieb von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen sind in Deutschland in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusammengefasst. Mit dieser Verordnung sind nahezu alle Felder der betrieblichen Sicherheit dieses Bereiches abgedeckt.
Mit dem Inkrafttreten der BetrSichV am 03. Oktober 2002 wurde eine Vielzahl von Beschaffenheits- und Betriebsanforderungen aus unterschiedlichen Vorschriften zusammengefasst.
Das Rahmenkonzept der Verordnung trennt konsequent Anforderungen an die Beschaffenheit sowie an den Betrieb. Basis für alle Arbeitsschutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Auf dieser Grundlage sind die Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem "Stand der Technik" festzulegen. Die Betriebssicherheitsverordnung verschafft Betreibern und Arbeitgebern mehr Freiräume, die Arbeitsschutzorganisation in ihrem Unternehmen nach sicherheitsrelevanten und ökonomischen Prinzipien zu optimieren. Dies bedeutet allerdings auch mehr Verantwortung.
Die Bezirksregierungen beraten Unternehmen in Fragen der Umsetzung und Überwachen die Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung.
Weiter Themen zur Betriebssicherheit finden Sie beim Ministeium für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter der Rubrik "Weitere Informationen".

