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Betriebliches Arbeitsschutzsystem
Zum betrieblichen Arbeitsschutzsystem gehören insbesondere die Bereiche
- Arbeitsschutzorganisation / Arbeitsschutzmanagement
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
- Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
Vorschriften:
Arbeitsschutzgesetz
Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Es regelt u. a. die Pflichten der Arbeitgeber (z.B. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) und die Pflichten und Rechte der Beschäftigten im Arbeitsschutz.
Arbeitssicherheitsgesetz
Das Arbeitssicherheitsgesetz ist die rechtliche Grundlage der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung. Es soll eine fachkundige Beratung der Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes sicherstellen.
Weitere Informationen zum Thema "Betriebliches Arbeitsschutzsystem" finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (s. nebenstehende Linkliste).
Informationsblätter und Hilfsmittel
Gefährdungsbeurteilung - informieren - beraten - Wirkung kontrollieren

