Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Betriebliches Arbeitsschutzsystem

Zum betrieblichen Arbeitsschutzsystem gehören insbesondere die Bereiche

Vorschriften:

Arbeitsschutzgesetz

Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

Es regelt u. a. die Pflichten der Arbeitgeber (z.B. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) und die Pflichten und Rechte der Beschäftigten im Arbeitsschutz.

Arbeitssicherheitsgesetz

Das Arbeitssicherheitsgesetz ist die rechtliche Grundlage der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung. Es soll eine fachkundige Beratung der Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes sicherstellen.

Weitere Informationen zum Thema "Betriebliches Arbeitsschutzsystem" finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (s. nebenstehende Linkliste).

Informationsblätter und Hilfsmittel

Gefährdungsbeurteilung - informieren - beraten - Wirkung kontrollieren

zurück

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Schnellzugriff:

Info