Amtliche Bekanntmachung

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Baustellen

Gerüste - Gesund und munter wieder runter
Vorsicht

Die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung bei der Bereitstellung und Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten. Flyer

TRGS 519- Technische Regeln für Gefahrstoffe
Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigen und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung

Speisepunkte zur elektrischen Versorgung von Anlagen und Betriebsmitteln auf Baustellen
Einleitung von präventiven Schutzmaßnahmen gem. der BGI 608 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen". Weitere Informationen finden Sie hier.

Die neuen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung
Allgemeine Information zur Asbestsanierung - neue Regelungen im Gefahrstoffrecht. Gem. TRGS 519 müssen Tätigkeiten mit asbesthaltigen Erzeugnissen spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten mit Asbest mitgeteilt werden. Asbestflyer

Informationsblätter und Hilfsmittel

Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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