Amtliche Bekanntmachung

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Wasserbau - Zuwendung für Maßnahmen einschliesslich der Talsperren

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Wasserbaus einschließlich der Talsperren
Wer wird gefördert? Das Land NRW gewährt für wasserwirtschaftliche Maßnahmen Zuwendungen an Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.
Was wird gefördert? Die finanzielle Förderung des Landes erstreckt sich auf Hochwasserschutzmaßnahmen, wasserbauliche Maßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer einschl. des Grunderwerbs und den Bau von Talsperren.
Wie sind die Konditionen? Die Höhe der Zuwendungen beträgt 40 v. H. bis 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei Zuwendungen unter 12.500 € bzw. 2.000 € an den außergemeindlichen Bereich nicht gewährt werden.
Wo ist der Antrag zu stellen? Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 einzureichen.
Welche Rechtsgrundlage besteht? Die Gewährung der Zuwendung erfolgt nach Maßgabe der Richtlinien und den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO
Wer informiert weiter? Dezernat 54, Wasserwirtschaft
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster?

Ulrich Denecke, Tel. 0251 2375-2104, Fax. 0251 411-2561

Leo Grouisborn, Tel. 0251 2375-1561, Fax.0251 411-2561

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