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Wasserbau - Zuwendung für Maßnahmen einschliesslich der Talsperren
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Wasserbaus einschließlich der Talsperren |
| Wer wird gefördert? | Das Land NRW gewährt für wasserwirtschaftliche Maßnahmen Zuwendungen an Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. |
| Was wird gefördert? | Die finanzielle Förderung des Landes erstreckt sich auf Hochwasserschutzmaßnahmen, wasserbauliche Maßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer einschl. des Grunderwerbs und den Bau von Talsperren. |
| Wie sind die Konditionen? | Die Höhe der Zuwendungen beträgt 40 v. H. bis 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei Zuwendungen unter 12.500 € bzw. 2.000 € an den außergemeindlichen Bereich nicht gewährt werden. |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 einzureichen. |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | Die Gewährung der Zuwendung erfolgt nach Maßgabe der Richtlinien und den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO |
| Wer informiert weiter? | Dezernat 54, Wasserwirtschaft |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Ulrich Denecke, Tel. 0251 2375-2104, Fax. 0251 411-2561 Leo Grouisborn, Tel. 0251 2375-1561, Fax.0251 411-2561 |

