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Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL) - Wasserbau

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL) - Wasserbau, Gewährung von Zuwendungen für ökologische Maßnahmen im Rahmen des Ökologieprogramms im Emscher-Lippe-Raum
Wer wird gefördert? Das Land NRW gewährt Zuwendungen für Maßnahmen des ÖPEL-Programms an Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Industrieregion im Emscher-Lippe-Raum, die die ökologischen Funktionen dieses Raumes wiederherstellen, entwickeln und nachhaltig sichern. Dazu gehören die ökologische Optimierung der Emscher ihrer Zuläufe und der Lippezuläufe.
Wie sind die Konditionen? Die Projektförderung erfolgt als Anteilfinanzierung mit 40 v. H. bis zu 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wo ist der Antrag zu stellen? Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 einzureichen.
Wann ist der Antrag zu stellen? Rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn, da mit der Maßnahme nicht vor der Bewilligung begonnen werden darf.
Welche Rechtsgrundlage besteht? Die Gewährung der Zuwendung erfolgt nach Maßgabe der ÖPEL-Richtlinien und den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO
Wer informiert weiter? Dezernat 54, Wasserwirtschaft
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Leo Grouisborn, Tel. 0251 2375-1561, Fax 0251 411 2561

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