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Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL) - Wasserbau
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL) - Wasserbau, Gewährung von Zuwendungen für ökologische Maßnahmen im Rahmen des Ökologieprogramms im Emscher-Lippe-Raum |
| Wer wird gefördert? | Das Land NRW gewährt Zuwendungen für Maßnahmen des ÖPEL-Programms an Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts. |
| Was wird gefördert? | Gefördert werden Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Industrieregion im Emscher-Lippe-Raum, die die ökologischen Funktionen dieses Raumes wiederherstellen, entwickeln und nachhaltig sichern. Dazu gehören die ökologische Optimierung der Emscher ihrer Zuläufe und der Lippezuläufe. |
| Wie sind die Konditionen? | Die Projektförderung erfolgt als Anteilfinanzierung mit 40 v. H. bis zu 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 einzureichen. |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn, da mit der Maßnahme nicht vor der Bewilligung begonnen werden darf. |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | Die Gewährung der Zuwendung erfolgt nach Maßgabe der ÖPEL-Richtlinien und den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO |
| Wer informiert weiter? | Dezernat 54, Wasserwirtschaft |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Leo Grouisborn, Tel. 0251 2375-1561, Fax 0251 411 2561 |

