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Wasserwirtschaft Gewässerschutz
Sie ist gemäß § 69 Abs. 1 Landeswassergesetz einmal in fünf Jahren von der zuständigen Behörde zu überprüfen. Die letzten Überprüfungen datieren i. a. R. noch aus dem Jahr 2003 oder früher.
Die Jahresschmutzwassermengen der Jahre 2003 bis 2007 ist von den Kläranlagenbetreibern zu ermitteln und der Bez.-Reg. MS bis zum 31.08.2008 vorzulegen.
Zur Berechnung verweise ich auf die Vorgaben der mit Runderlass vom 12.11.2001 geänderten "Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge bei Einleitung von mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser" (GV. NRW. S.384 / SGV. NRW. 77) vom 04.02.1991.
Die für die Berechnung benötigten Niederschlagsdaten sind dem amtlichen Trockenwetterkalender zu entnehmen.

