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SüwV
Die Bezirksregierung ist entsprechend der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz – ZustVU vom 11.12.2007 nur noch für die öffentlichen Kanalnetze und Abwasserbehandlungsanlagen für Schmutz- und Mischabwasser von mehr als 2.000 Einwohnern zuständig.
Erläuterungen zu den Formblättern zur SüwV Kan (PDF 17 kb)
SüwV Kan Formular (Excel 141 kb)

