Amtliche Bekanntmachung

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Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Wasserrahmenrichtlinie

Die Ems im Bereich Große Lembeck
Ems - Bereich Große Lembeck

Die Bezirksregierung Münster ist seit dem 1.01.2007 verantwortlich für die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG - WRRL) in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die EG - WRRL wurde im Dezember 2000 vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet. Erstmals wurden damit europaweit einheitliche Ziele zum Gewässerschutz festgelegt.

Ziele der Wasserrahmenrichtlinie:

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden verpflichtet, bis zum Jahr 2015 den guten Zustand aller Gewässer zu erreichen. Der Begriff "Gewässer" umfasst dabei sowohl Oberflächengewässer als auch das Grundwasser.
Kriterien für den guten Zustand sind die chemische und biologische Qualität der Gewässer, die Struktur der oberirdischen Gewässer sowie mengenmäßige Betrachtungen der Grundwasservorkommen.
Bei der Festlegung der Ziele sowie der zu ihrem Erreichen notwendigen Maßnahmen sind insbesondere auch Aspekte der Wirtschaftlichkeit und eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit zu berücksichtigen.

Weitere Informationen:
www.flussgebiete.nrw.de
www.munlv.nrw.de

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