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Einbau von Recyclingbaustoffen und industriellen Nebenprodukten
Für den Einbau von Recyclingbaustoffen und industriellen Nebenprodukten durch private Nutzer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Das Formular für die Beantragung der Erlaubnis zum "Einbau von Recyclingbaustoffen und industriellen Nebenprodukten gemäß § 8 Abs. 1 i. V. m. § 10 WHG Wasserhaushaltsgesetz (WHG)" kann nachstehend heruntergeladen werden.

