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Transportgenehmigungen
Erforderliche abfallrechtliche Begleitpapiere und
Fahrzeugkennzeichnung
Beim gewerblichen Transport von Abfällen innerhalb von Deutschland sind mitzuführen:
1. gefährliche Abfälle zur Beseitigung
- Transportgenehmigung
- EN bzw. SN
- Begleitschein/Übernahmeschein
- Fahrzeugkennzeichnung mit dem A-Schild
2. gefährliche Abfälle zur Verwertung
- Transportgenehmigung (§ 49 KrW-/AbfG/§ 1 TgV)
- EN bzw. SN
- Begleitschein/Übernahmeschein
- keine Fahrzeugkennzeichnung mit A-Schild
3. nicht gefährliche Abfälle zur Beseitigung
- Transportgenehmigung
- Fahrzeugkennzeichnung mit A-Schild
4. nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung
- keine Transportunterlagen erforderlich
Hinweis:
Transportgenehmigungspflicht und Kennzeichnungspflicht für die Fahrzeuge entfallen, wenn der Abfallbeförderer als Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln und Befördern von Abfällen zertifiziert worden ist.Behördliche Bestätigung des ESN entfällt, wenn die Ents.-Anlage zertifiziert, oder freigestellt ist.

