Amtliche Bekanntmachung

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Transportgenehmigungen

Erforderliche abfallrechtliche Begleitpapiere und

Fahrzeugkennzeichnung

Beim gewerblichen Transport von Abfällen innerhalb von Deutschland sind mitzuführen:

1. gefährliche Abfälle zur Beseitigung

- Transportgenehmigung

- EN bzw. SN

- Begleitschein/Übernahmeschein

- Fahrzeugkennzeichnung mit dem A-Schild

2. gefährliche Abfälle zur Verwertung

- Transportgenehmigung (§ 49 KrW-/AbfG/§ 1 TgV)

- EN bzw. SN

- Begleitschein/Übernahmeschein

- keine Fahrzeugkennzeichnung mit A-Schild

3. nicht gefährliche Abfälle zur Beseitigung

- Transportgenehmigung

- Fahrzeugkennzeichnung mit A-Schild

4. nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung

- keine Transportunterlagen erforderlich

Hinweis:

Transportgenehmigungspflicht und Kennzeichnungspflicht für die Fahrzeuge entfallen, wenn der Abfallbeförderer als Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln und Befördern von Abfällen zertifiziert worden ist.Behördliche Bestätigung des ESN entfällt, wenn die Ents.-Anlage zertifiziert, oder freigestellt ist.

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Ansprechpartner/in:

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