Sie sind hier:
Altlasten / Bodenschutz
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten und Maßnahmen des Bodenschutzes |
| Wer wird gefördert? | Gemeinden und Gemeindeverbände, wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben, Juristische Personen des privaten Rechts, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt, deren Geschäftszweck auf den Erwerb oder die Verwaltung von Altlasten gerichtet ist |
| Was wird gefördert? | |
| Wie sind die Konditionen? | 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Bagatellgrenze von 20 000 EUR
Bei EU-Maßnahmen übernimmt die EU 50 % der förderfähigen Kosten und 30% wird im Rahmen der Kofinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommen |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 52, einzureichen |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | in der Regel 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes" (RdErl. d. MUNLV v. 08.10.2009-IV-4-551.01) |
| Was noch wichtig ist? | |
| Wer informiert weiter? | |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Guido Frye Tel.: 0251/411 - 5633
Klaus Ney, Tel.: 0251/411 – 1331 |

