Amtliche Bekanntmachung

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Lerchenfenster

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Projekt „Lerchenfenster“
Wer wird gefördert? Landwirte
Was wird gefördert?

Durch den kleinflächigen Verzicht auf die Einsaat von Getreide oder durch mechanisches Freistellen soll der Lebensraum der Feldlerche speziell für die Brut und Jungenaufzucht erhalten bzw. geschaffen werden.

Wie sind die Konditionen?

Die Projektförderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung, 10,00 € pro Lerchenfenster, Mindestgröße eines Lerchenfenster: 20 m², Anlage von mindestens 2 und höchstens 10 Lerchenfenstern pro ha, mindestens 4 Lerchenfenster pro Betrieb, Einhalten von Abständen, maximale Förderung pro Betrieb/Jahr 500,00 €.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Stiftung Westfälische Kulturlandschaft, Schorlemer Str. 11, 48143 Münster

Die Anträge werden von dort an die Bezirksregierung weitergeleitet.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Welche Rechtsgrundlage besteht? § 44 Landeshaushaltsordnung
Was noch wichtig ist?

Kein vorzeitiger Maßnahmebeginn

Wer informiert weiter?

Bezirksregierung Münster, Dezernat 51

Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster:

Sabine Theising, Tel. 0251-411/1660 (Verwaltung)

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