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Lerchenfenster
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Projekt „Lerchenfenster“ |
| Wer wird gefördert? | Landwirte |
| Was wird gefördert? | Durch den kleinflächigen Verzicht auf die Einsaat von Getreide oder durch mechanisches Freistellen soll der Lebensraum der Feldlerche speziell für die Brut und Jungenaufzucht erhalten bzw. geschaffen werden. |
| Wie sind die Konditionen? | Die Projektförderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung, 10,00 € pro Lerchenfenster, Mindestgröße eines Lerchenfenster: 20 m², Anlage von mindestens 2 und höchstens 10 Lerchenfenstern pro ha, mindestens 4 Lerchenfenster pro Betrieb, Einhalten von Abständen, maximale Förderung pro Betrieb/Jahr 500,00 €. |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Stiftung Westfälische Kulturlandschaft, Schorlemer Str. 11, 48143 Münster Die Anträge werden von dort an die Bezirksregierung weitergeleitet. |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Anträge können ganzjährig gestellt werden. |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | § 44 Landeshaushaltsordnung |
| Was noch wichtig ist? | Kein vorzeitiger Maßnahmebeginn |
| Wer informiert weiter? | Bezirksregierung Münster, Dezernat 51 Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster: Sabine Theising, Tel. 0251-411/1660 (Verwaltung) |

