Amtliche Bekanntmachung

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Alleen-Programm

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Alleen-Programm
Wer wird gefördert? Das Land NRW gewährt Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen des Alleen-Programms an Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts
Was wird gefördert? die Neuanlage, Ergänzung und Wiederherstellung von Baumalleen entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen
Wie sind die Konditionen? Die Projektförderung erfolgt als Zuschuss/Zuweisung mit bis zu 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben
Wo ist der Antrag zu stellen? Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 51 einzureichen.
Wann ist der Antrag zu stellen? Vor Maßnahmenbeginn
Welche Rechtsgrundlage besteht? Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen vom 28.08.2008 in Verbindung mit § 44 LHO und den Verwaltungsvorschriften (VV) für Zuwendungen an Gemeinden ANBestG und den VV für Zuwendungen an den außergemeindlichen Bereich ANBestP
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster?

Britta Kraus, Tel. 0251/411-1610

Norbert Otto, Tel. 0251/411-1661

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