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Amtliche Bekanntmachung

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Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei

Beweidung in der Lippeaue

Landschaft, Fischerei

Eine der Hauptaufgaben der Naturschutzverwaltung ist es, Natur und Landschaft in besiedelten und unbesiedelten Bereichen so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen nachhaltig gesichert werden.

Zur Durchsetzung dieser Ziele hat die Bezirksregierung Münster als höhere Landschaftsbehörde unter anderem folgende Aufgaben:

Als obere Fischereibehörde nimmt die Bezirksregierung Münster alle Aufgaben, die zum Schutz und zur Hege einer artenreichen Fisch- und Gewässerfauna notwendig sind, wahr und überwacht die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei.

Darüber hinaus ist die höhere Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Münster Bewilligungsbehörde für das Ökologieprogramm im Emscher-Lippe-Raum (ÖPEL), welches bezirksübergreifend rund 15 Millionen Euro jährlich für die ökologische Aufwertung zur Verfügung stellt.

Landschaftsgesetz desLandes Nordrhein-Westfalen (Neufassung vom 19.06.2007)

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Ansprechpartner/in:

Blumenroth, Norbert

Hauptdezernent
Telefon: 0251/411-1693
Telefax: 0251/411-1565

 

Otto, Norbert

Büroleitung
Telefon: 0251/411-1661
Telefax: 0251/411-1565

 

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