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Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei
Landschaft, Fischerei
Eine der Hauptaufgaben der Naturschutzverwaltung ist es, Natur und Landschaft in besiedelten und unbesiedelten Bereichen so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen nachhaltig gesichert werden.
Zur Durchsetzung dieser Ziele hat die Bezirksregierung Münster als höhere Landschaftsbehörde unter anderem folgende Aufgaben:
- Natur- und Landschaftsschutzgebiete auszuweisen,
- die Landschaftspläne zu genehmigen und ihre Umsetzung finanziell zu fördern,
- Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden, abzumildern oder aber für eine angemessene Kompensation zu sorgen,
- die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die Vergabe von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu unterstützen,
- den Artenschutz als Fachaufsichtsbehörde zu überwachen.
- außerdem die Aufgaben der Oberen Fischereibehörde zu erfüllen.
Darüber hinaus ist die höhere Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Münster Bewilligungsbehörde für das Ökologieprogramm im Emscher-Lippe-Raum (ÖPEL), welches bezirksübergreifend rund 15 Millionen Euro jährlich für die ökologische Aufwertung zur Verfügung stellt.
Landschaftsgesetz desLandes Nordrhein-Westfalen (Neufassung vom 19.06.2007)
