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Zuständigkeit und Förderkulisse
Der Bezirksregierung Münster wurde die zentrale Zuständigkeit für die Durchführung des ÖEPL übertragen - und damit auch für die Teile des Emscher-Lippe-Raums, die in den Regierungsbezirken Arnsberg und Düsseldorf liegen. Die Betreuung und Beratung "aus einer Hand" sichert grenzüberschreitend einen einheitlich hohen Qualitätsstandard bei geringem Verwaltungsaufwand. Die 1991 eingerichtete Projektgruppe ÖPEL berät Kommunen und Verbände, qualifiziert die Anträge, fördert und begleitet die erfolgreiche Umsetzung der Projekte.
Die Förderkulisse des ÖPEL umfasst die 10 kreisfreien Kernstädte des Ruhrgebiets – Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen - und die drei angrenzenden Kreise Recklinghausen, Unna und Wesel und erstreckt sich auf eine Fläche von 800 qkm. Anträge können von allen 27 Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in diesem Planungsraum gestellt werden.


