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Dezernat 51: Aufgaben der höheren Landschaftsbehörde
Landeseigener Grunderwerb
Um den Erhalt besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten bzw. Biotope sicherzustellen, erwirbt das Land Nordrhein-Westfalen durch die Bezirksregierung Münster Flächen innerhalb von Naturschutzgebieten. Der Ankauf dieser besonders schutzwürdigen Grundstücke dient dem dauerhaften Schutz von Natur und Landschaft und ermöglicht die Durchführung von speziellen Naturschutzmaßnahmen zur Optimierung der Naturschutzgebiete.
Sofern es sich bei den Flächen um Grünland oder andere, nur durch Bewirtschaftung zu erhaltende Biotope handelt, werden diese unter Berücksichtigung der speziellen ökologischen Anforderungen an interessierte Landwirte zurück verpachtet. Die Betreuung der landeseigenen Flächen wird im Regelfall von den zuständigen Biologischen Stationen übernommen, die gleichzeitig auch für die Landwirte als fachliche Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
In den letzten Jahren wurden im Regierungsbezirk vorwiegend Flächen im Rahmen des Feuchtwiesenschutzprogramms erworben. Aber auch besonders wertvolle Moorgebiete oder Waldflächen wurden vom Land NRW gekauft.

