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Dezernat 51: Landschaft, Fischerei
Obere Fischereibehörde
Angelegenheiten der Fischerei liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer. Daher ist der Sitz der obersten Fischereibehörde von NRW beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) in Düsseldorf. Die oberen Fischereibehörden befinden sich bei den fünf Bezirksregierungen des Landes. In den unteren Fischereibehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.
Fische sind grundsätzlich herrenlose Tiere. Erst das Fischereirecht gibt die Befugnis, diese Tiere zu fangen und sich anzueignen. Gleichzeitig ist mit dem Aneignungsrecht auch die Pflicht zur Hege verbunden. Damit soll eine Übernutzung der Fischbestände verhindert werden. Die rechtlichen Vorgaben für die Fischerei sind im Landesfischereigesetz NRW zu Grunde gelegt. Ergänzend enthält die Landesfischereiordnung Schonzeiten, Mindestmaße und Maßnahmen zur Verhinderung der Schädigung von Fischen. Die fischereilichen Vorschriften beziehen sich nicht nur auf Fische, sondern auch auf Neunaugen, zehnfüßige Krebse und Muscheln.
Aufgaben der oberen Fischereibehörde
Die obere Fischereibehörde setzt Vorgaben des Landesfischereigesetzes in eigener Zuständigkeit um:
Gleichstellung von stehenden Gewässern mit Privatgewässern
Aussetzung der Hegepflicht
Regelung des Fischfangs in öffentlichen Anlagen
Ausnahmen vom Ruhen der Fischerei in entstehenden Gewässern
Genehmigung bestimmter Fischereipachtverträge (sonst untere Fischereibehörde)
Genehmigung zur Absperrung blind endender Gewässer
Zugang zu Gewässern
Aufsicht über Fischereigenossenschaften
Genehmigung von Hegeplänen
Ausnahmen vom Verbot schädigender Mittel
Ausnahmen von Schonzeiten und Mindestmaßen
Genehmigung zum Besatz geschützter Fische
Ausweisung von Schonbezirken
Ausnahmen vom Verbot des Fischfangs an Fischwegen
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Zum Schutz der Koppe wurden Fischschonbezirke |
Zum Schutz des Steinbeißers wurden |
Darüber hinaus wird der fischereifachliche Sachverstand auch in Verfahren eingebracht, die unter der Zuständigkeit anderer Behörden durchgeführt werden:
Wasserbehörde: Stellungnahmen bei Gewässerausbau, Wasserentnahmen oder Einleitungen, Kühlwasser, Fischschutz an Wasserkraftanlagen, Fischwanderwege, Wasserschutzgebiete, Grundwasser, Bootsverkehr…
Landschaftsbehörde: Regelungen der Fischerei in Naturschutzgebieten, Artenschutz, Konflikte sich nachteilig auf die Fischerei auswirkenden Arten…
Weitere Sachgebiete: Straßenbau, Bauen im Außenbereich (Fischerhütten), Tierschutz, finanzielle Förderung (fachliche Stellungnahme zu Förderanträgen aus Mitteln der Fischereiabgabe, Unterstützung von EU-Life-Projekten), Fisch als Nahrungsmittel…
Für die Beratung von Fischereiausübenden oder die Klärung bestimmter Fragen werden Untersuchungen mittels Elektrobefischungen durchgeführt.

Bei einer Elektrobefischung wird spezieller Strom ins Wasser gegeben,
so dass man die Fische schonend fangen kann.
Die Arbeit der oberen Fischereibehörde dient dem Ziel, einen guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erreichen und, wie in § 3 Abs. 2 Landesfischereigesetz NRW vorgegeben, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen heimischen Fischbestand zu erhalten und zu hegen.



