Amtliche Bekanntmachung

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Schutzgebietsausweisung als Aufgabe der höheren Landschaftsbehörde

NSG-Schild

Hinweisschild für ein Naturschutzgebiet

Schutzgebiete

Natur- und Landschaftsschutzgebiete werden durch ordnungsbehördliche Verordnungen der höheren Landschaftsbehörde oder durch Festsetzungen in den Landschaftsplänen ausgewiesen. Dort sind jeweils der konkrete Schutzzweck und das Schutzziel beschrieben und die einzelnen in diesen Gebieten wirksamen Verbotsvorschriften festgesetzt.

Die örtlichen unteren Landschaftsbehörden sowie die Biologischen Stationen sind unmittelbar für die Pflege und Entwicklung dieser Gebiete und die Überwachung der jeweiligen Verbotsvorschriften zuständig. Die unteren Landschaftsbehörden erteilen darüber hinaus die gegebenenfalls erforderlichen Befreiungen von den Verboten der Schutzgebietsverordnungen. Die höhere Landschaftsbehörde wird im Fall von Widerspruchsverfahren tätig.

Ende 2008 waren bereits 5,2 % der Fläche des Regierungsbezirks Münster als Naturschutzgebiet ausgewiesen (Übersicht). Darüber hinaus besteht als kontinuierliche Aufgabe die Schutzausweisung weiterer, bislang ungeschützter, wertvoller Teile von Natur und Landschaft. Eine besondere Bedeutung haben die Schutzgebiete, die gemäß der europäischen Vogelschutzrichtlinie und der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ausgewiesen werden. Mit Hilfe dieser Richtlinien soll ein europäisches Schutzgebietsnetz namens "Natura 2000" mit einer repräsentativen Auswahl besonders schutzwürdiger Lebensräume und Arten zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa aufgebaut werden. Die Richtlinien verpflichten die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, geeignete Maßnahmen zur Erhaltung und gegebenfalls zur Entwicklung dieser besonderen Schutzgebiete zu veranlassen und gleichzeitig darauf zu achten, dass sich der Zustand der Natur in diesen Bereichen nicht verschlechtert. Aus diesem Grund sind genehmigungspflichtige Pläne und Projekte, die ein FFH- oder Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen können, einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen.

Übersicht über die Naturschutzgebiete in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten (Stand: Dezember 2008):

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