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Artenschutz

Dezernat 51Artenschutz

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Mit den internationalen Regelungen (z.B. Washingtoner Artenschutzübereinkommen - WA) zum Artenschutz erfolgt der Schutz gefährdeter wildlebender Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensstätten. Durch unmittelbare Verbote sollen die Arten geschützt werden. Auch der internationale Handel dieser Arten und der aus ihnen verarbeiteten Produkte (z.B. Elfenbein) kann für diesen Zweck eingeschränkt werden. Die Aufgaben des Artenschutzes sind überwiegend bei den Unteren Landschaftsbehörden, der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten sowie bei den Zollbehörden angesiedelt. Die höhere Landschaftsbehörde wird hierbei als Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde tätig.

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