Ansprechpartner für alle Fragen des Auslandsschuldienstes bei der Bezirksregierung Münster sind:
LRSD Gernod Röken OStR Hilbk
Potentielle Auslandslehrer können sich am ABC für Bewerber orientieren.
Weitere Informationen für alle Lehrerinnen und Lehrer zum internationalen Kontakt mit ausländischen Schulen finden Sie hier.
Informationen zur Erlasslage erhalten Sie unter
BASS 21 - 12 Nr.3 /Rahmenstatut für die Tätigkeit deutscher Lehrkräfte im Ausland
und unter
BASS 21 - 12 Nr. 2 /Nutzung der Erfahrungen der aus dem Auslandsschuldienst zurückkehrenden Lehrkräfte (2001)
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
"Lernen ohne Grenzen" (LOG) Eine Informations- und Kommunikationsplattform bietet das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder mit dem Arbeitsbereich "Lernen ohne Grenzen" (LOG). Hier finden Sie praxisorientierte Anregungen und Tipps zur Internationalisierung von Bildung und interkultureller Arbeit in der Schule.
Den Arbeitsbereich LOG finden Sie unter http://www.learn-line.nrw.de/angebote/log/
Einige Fragen in Bezug auf das Bewerbungsverfahren für die Vermittlung in den Auslandsschuldienst sind im amtlichen Schulblatt für den Regierungsbezirk Münster /Ausgabe1 Januar 2000 behandelt.
Zitat:
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Bewerbungsverfahren für die Vermittlung in den Auslandsschuldienst Hier: 1. Bewerbung als Lehrkräfte für den Auslandsschuldienst 2. Bewerbung auf Funktionsstellen im Auslandsschuldienst Bezirksregierung Münster Münster, den 30. November 1999
Mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des MSW (GABL. NW 11/97 vom 15.11.1997) wurde den Schulleiterinnen und Schulleitern die Aufgabe übertragen, dienstliche Beurteilungen u.a. auch vor einer Beurlaubung in den Auslandsschuldienst zu erstellen. Bereits anlässlich der Bewerbung muss gem. Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 30. Juni 1996 (BASS 21?12 Nr. 3) eine dienstliche Beurteilung erstellt werden. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen werden die Bewerberinnen und Bewerber in die Bewerberkartei des Bundesverwaltungsamtes Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - aufgenommen. In der Regel liegt deshalb zwischen einer Erstbewerbung und der Beurlaubung in den Auslandsschuldienst eine erhebliche Zeitspanne die mehrere Jahre umfassen kann. Ob vor der konkreten Beurlaubung in den Auslandsschuldienst eine aktuelle dienstliche Beurteilung durch die Schulleiterin/den Schulleiter zu erstellen oder die Bewerbungsbeurteilung übernommen werden soll, entscheidet die Schulaufsicht. Da in diesem Zusammenhang Unsicherheiten entstanden sind, weise ich für die dienstlichen Beurteilungen anlässlich einer Erstbewerbung auf folgende Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe hin: 1. Verfahren für Erstbewerberinnen und -bewerber auf Lehrstellen im Auslandsschuldienst Vor der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung für diesen Bewerberkreis prüft die Schulleiterin/der Schulleiter die Erfüllung formaler Voraussetzungen gemäß Anlage 6 der "Richtlinien für Bewerbungen für den Auslandsschuldienst" (Rd.ErL. des MSW vom 30. 6. 1996 - BASS 21-12 Nr. 3). Neben den dort geforderten überdurchschnittlichen Bewährungsvoraussetzungen im inländischen Schuldienst, ist besonders auf die gültige Altersgrenze sowie die Angabe eines geographischen Großraums zu achten. Die aus dem Bewerbungsanlass bei Vorliegen oben genannter Voraussetzungen durch die Schulleiterin/den Schulleiter gemäß Ziffer 3.1.4 der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrern (BASS 21-02, S 1051), anzufertigende Beurteilung besteht neben der Niederlegung der Langzeitbeobachtung der dienstlichen Leistung in der Regel aus der Beobachtung eines Unterrichtsbesuchs und der Zusammenfassung eines schulfachlichen Gesprächs über die angestrebte Aufgabe. Die dienstliche Beurteilung durch die Schulleiterin/den Schulleiter wird unter Ziffer V des Beurteilungsformulars mit einer Note gem. Ziffer 4.4 der Beurteilungsrichtlinien abgeschlossen. Die Bezirksregierung stellt gemäß Anlage 6 der Richtlinien für Bewerbungen für den Auslandsschuldienst durch das damit beauftragte Dezernat (derzeit: Dezernat 43.1 - Herr LRSD Röken - Tel. [02 51] 4114151) die Eignung für den Auslandsschuldienst fest und ergänzt unter Ziffer VI die Dienstliche Beurteilung. Zur Eignungsüberprüfung wird beim Auslandsschuldezernenten ein auslandsschulfachliches Gespräch geführt.
2. Verfahren für Bewerbungen auf Funktionsstellen im Auslandsschuldienst Auch hier prüfen die Schulleiterin/der Schulleiter die Bewerbung zunächst auf die Erfüllung der im o. g. Erlass genannten Voraussetzungen. Die dienstliche Beurteilung wird durch die zuständige Schulaufsicht gefertigt und beginnt mit der Erstellung eines Leistungsberichts durch die Schulleiterin/den Schulleiter. Vor Erstellung der dienstlichen Beurteilung stellt die federführende Schulaufsicht die Beteiligung des Auslandsschuldezernenten bei der Bezirksregierung sicher und stimmt mit ihm unter Einbeziehung der Schulleiterinnen und Schulleiter Einzelheiten des Verfahrens ab. Der Auslandsdezernent wird sich in der Regel mitwirkend an der dienstlichen Beurteilung beteiligen. Er entscheidet über den Eignungsvermerk unter Ziffer VI des Beurteilungsformulars. 2.1 Fachberatung im Auslandsschuldienst Das Verfahren orientiert sich nach den Anforderungen der Ziffer 4.3.3 der Beurteilungsrichtlinien und umfasst in der Regel eigenen Unterricht, Beratung von Fremdunterricht sowie ein umfassendes schulfachliches Gespräch zur angestrebten Funktion im Auslandsschuldienst. 2.2 Schulleitung im Auslandsschuldienst Das Verfahren übernimmt die Anforderungen der Ziffer 4.3.2 der Beurteilungsrichtlinien und besteht in der Regel aus vier Überprüfungsbestandteilen (eigener Unterricht, Beratung und Beurteilung von Fremdunterricht, Konferenz- ggf. Seminarleitung sowie ein umfassendes schulfachliches Gespräch zur angestrebten Funktion im Auslandsschuldienst). Wegen der besonders hohen Erwartungen und Anforderungen an Lehrkräfte, Fachberaterinnen und Fachberater sowie Schulleitungen im Auslandsschuldienst ist an die erforderlichen dienstlichen Beurteilungen anlässlich der Bewerbungen ein strenger Maßstab anzulegen. Für generelle Rückfragen steht neben der zuständigen schulfachlichen Aufsichtsbeamtin/dem Aufsichtsbeamten der Auslandsschuldezernent, Herr LRSD Röken, zur Verfügung.
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