Amtliche Bekanntmachung

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Öffentliche Bibliotheken

Bezeichnung Förderprogramm Öffentliche Bibliotheken
Wer wird gefördert? Öffentliche Bibliotheken und / oder deren Träger s. Fördergrundsätze der Staatskanzlei
Was wird gefördert? Projekte Öffentlicher Bibliotheken
Wie sind die Konditionen? Landesförderung bis zu 60% der förderfähigen Gesamtkosten
Inhaltliche Schwerpunkte gemäß den Fördergrundsätzen werden in gemeinsamen Besprechungen der Staatskanzlei und den anderen Bezirksregierungen festgesetzt.
Wo ist der Antrag zu stellen? Bezirksregierung Münster, Dezernat 48.08, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Wann ist der Antrag zu stellen? Bis zum 30. November des Vorjahres der beabsichtigten Durchführung
Welche Rechtsgrundlage besteht? LHO (Landeshaushaltsordnung) mit Nebenbestimmungen
Was ist noch wichtig? Formantrag muss gestellt werden.
Wer informiert weiter? Bezirksregierung Münster, Dezernat 48
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Frau Hüttenrauch, Tel.: 0251 411 4008, e-Mail: karola.huettenrauch@brms.nrw.de
Frau Bonke, Tel.: 0251 411 4014, e-Mail: gitta.bonke@brms.nrw.de
Dezernatspostfach: dez48-bibl@brms.nrw.de

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