Amtliche Bekanntmachung

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Öffentliche Bibliotheken

Das Aufgabengebiet umfasst die Beratung von Öffentlichen Bibliotheken und ihren Trägern im Regierungsbezirk Münster in allen bibliotheksfachlichen Fragen zur Weiterentwicklung des Bibliothekswesens. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit den Bibliotheken und ihren Trägern die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Bibliotheken zu steigern.

Unsere Serviceangebote:

Beratung:

Strukturförderung

Information

Die Vergabe von Fördermitteln des Landes NRW für Bibliotheksprojekte erfolgt entsprechend der „Grundsätze des Landes NRW zur Förderung von Kunst und Kultur“. Bei der Beantragung von Fördermitteln für Projekte ist es zunächst ausreichend, bis zum 30.November des Vorjahres einen formlosen Antrag an die Bezirksregierung Münster, Dezernat 48.08, 48147 Münster zu stellen. Zu einem späteren Zeitpunkt, den das Dezernat 48.08 mitteilt, muss der Formantrag gestellt werden.

Wer kann Anträge stellen:

  1. Verband der Bibliotheken des Landes NRW
  2. Städte und Gemeinden, die eine Bibliothek der 1.und 2. Stufe oder eine Mittelpunktbibliothek im Land NRW unterhalten
  3. Städte und Gemeinden, die mittelfristig die Einrichtung einer Bibliothek der 1. Stufe planen
  4. Andere Träger von Bibliotheken, soweit eine Bibliothek in kommunaler Trägerschaft nicht vorhanden ist und die Bibliothek die Funktion einer Bibliothek der 1. und 2. Stufe oder einer Mittelpunktbibliothek erfüllt

Fördergrundsätze zur Förderung Öffentlicher Bibliotheken
Empfangsbekenntnis/Rechtsmittelverzicht
Mittelanforderung
Verwendungsnachweis

Links:

Bildungspartner Bibliothek und Schule
Digitale Bibliothek (DigiBib)
Fachstellenserver
Bibliothekarische Fortbildung
Web-Portal Schulbibliothek

Verbände und Organisationen:

Verband der Bibliotheken des Landes NRW e.V. (vbnw)
Berufsverband Information Bibliothek, BIB
Deutscher Bibliotheksverband (DBV)

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Info