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Schulrecht und Schulverwaltung

Im Aufgabenbereich Schulrecht und Schulverwaltung als Teil des Dezernates 48 bündeln sich die verwaltungsfachlichen Aufgaben der Schulabteilung. Im Schulrecht sind dies insbesondere die Überwachung der Schulpflicht, Entscheidungen zur Schullaufbahn und Leistungsbewertungen sowie die Beratung der Schulen in rechtlichen Angelegenheiten. Im Aufgabengebiet Schulverwaltung werden schulorganisatorische Entscheidungen der Schulträger genehmigt sowie öffentliche wie private Schulen finanziell gefördert. In kirchlichen Angelegenheiten nimmt das Derzernat die Aufgabe der staatlichen Anerkennungsstelle wahr und fördert den Erhalt und die Pflege jüdischer Friedhöfe.

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