Amtliche Bekanntmachung

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Prüfungsangelegenheiten

Externenprüfungen (früher: Nichtschülerprüfungen)- ermöglichen den nachträglichen Erwerb folgender allgemeinbildender schulischer Abschlüsse:

Die Prüfungen finden einmal jährlich vor staatlichen Prüfungsausschüssen statt. Die Anmeldungen und Zuweisungen der Prüflinge werden von der Bezirksregierung organisiert / abgewickelt.

Die Hauptschulabschlüsse nach Klasse 9 und 10 sowie der Mittlere Schulabschluss und das Abitur können jeweils direkt erworben werden, eine besondere Vorgabe (z.B. Reihenfolge o.ä.) gibt es dabei nicht. Für die Zulassung zur Externenprüfung Fachhochschulreife ist der Nachweis des zuvor erworbenen Mittleren Schulabschlusses dagegen erforderlich.

Antragsvordrucke stehen Ihnen unter Formulare zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Externen - Abitur finden Sie im Bildungsportal.

Ergänzungsprüfung

Die Ergänzungsprüfung ermöglicht es Inhabern der Hochschulreife nur für das Land NRW, die Zugangsberechtigung zu allen Hochschulen in der Bundesrepublik zu erhalten. Hierzu müssen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache durch die Ergänzungsprüfung nachgewiesen werden. Merkblätter mit Informationen sowie Antragsvordrucke stehen Ihnen unter Formulare zur Verfügung.

Erweiterungsprüfung ( >> Termine 2012 <<)

Die Erweiterungsprüfung ergänzt das Abiturzeugnis um die Anerkennung des

Dadurch werden Sprachkenntnisse in Latein, Griechisch und Hebräisch nachgewiesen, die für einige Studiengänge erforderlich sind.

Hinweis (!): Wenn Sie im Regierungsbezirk Münster wohnen oder an einer Hochschule eingeschrieben sind, die Erweiterungsprüfung aber außerhalb (z.B. Osnabrück) absolvieren wollen, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Anträge für die Zulassung zur Prüfung oder Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie unter Formulare.

Sprachprüfung

Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I einer deutschen Schule nicht von Beginn an besucht haben und nicht in das Sprachenangebot einer Schule eingegliedert werden konnten, können zum Erwerb von Schulabschlüssen an einer Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) teilnehmen.

Das Ergebnis der Prüfung tritt an die Stelle der Note einer Fremdsprache. Anmeldeformulare sind unter Formulare abrufbar.

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