Kirchensachen/Patronate
Aufgrund des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens sowie des Staatsgesetzes betreffend die Kirchenverfassung der evangelischen Landeskirchen obliegt der Bezirksregierung die formelle Prüfung bestimmter bedeutender rechtsgeschäftlicher Vorgänge von Kirchengemeinden (Veräußerung von bestimmten Vermögensgegenständen, Darlehnsaufnahmen, Gebührenordnung für Friedhöfe u.ä.) sowie die staatliche Anerkennung bei Umpfarrungen.
Jüdische Friedhöfe
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert eine der jüdischen Tradition entsprechende Erhaltung und Pflege der geschlossenen jüdischen Friedhöfe in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung der jüdischen Friedhöfe erfolgt in Form einer Pflegepauschale von1,45 DM/m² (Stand April 1999). Empfänger der Zuschüsse sind zum einen Städte und Gemeinden sowie jüdische Kultusgemeinden. Neben der Pflegepauschale werden auf Antrag auch Zuschüsse für die Beseitigung von Vandalismusschäden, für die Erneuerung von Sicherheitsanlagen und Neubauten gewährt.

