Amtliche Bekanntmachung

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Verlässliche Ganztagsangebote - Geld oder Stelle

Bezeichnung Förderprogramm Verlässliche Ganztagsangebote, hier "Geld oder Stelle"
Wer wird gefördert? Träger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen
Was wird gefördert? Gefördert werden Personalmaßnahmen zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittaguntericht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztagsangeboten an Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien, soweit hierfür keine Lehrerstellen in Anspruch genommen werden.
Wie sind die Konditionen? Projektförderung / Festbetragsfinanzierung / in Form einer Zuweisung / eines Zuschusses. Die Bemessungsgrundlage für die jeweilige Höhe der Förderung ist davon abhängig, ob es sich bei der jeweiligen Schule um eine Halbtags- oder um eine Ganztagsschule handelt. Bei Halbtagsschulen orientiert sie sich ausschließlich an den aktuellen allgemeinen Schuldaten des Vorjahres; bei Ganztagsschulen orientiert sie sich zudem an der Höhe des Ganztagszuschlags. Nähere Einzelheiten sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Wo ist der Antrag zu stellen? Bezirksregierung über den Schulträger
Wann ist der Antrag zu stellen? Die Anträge sind jeweils für das nächste Schuljahr zum 30.12. eines Jahres einzureichen.
Welche Rechtsgrundlage besteht? § 44 LHO Rd.Erl des MSW v. 31.07.2008 i. d. F. vom 24.04.2009 (BASS 11 - 02 Nr. 24)
Was ist noch wichtig? Antrag und Anlage sind entsprechend dem Muster in der Richtlinie zu stellen.
Wer informiert weiter? Bezirksregierung Münster, Dezernat 48
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Bernhard Kock, Tel.: 0251 411 4110, e-Mail: bernhard.kock@brms.nrw.de
Roger Sczigalla, Tel.: 0251 411 4115, e-Mail: roger.sczigalla@brms.nrw.de

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