Amtliche Bekanntmachung

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Verlässliche Ganztagsangebote - Dreizehn Plus

Bezeichnung Förderprogramm Betreuungsprogramm "Dreizehn Plus"
Wer wird gefördert? Träger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen
Was wird gefördert? Gefördert werden Betreuungsmaßnahmen in Schulen des Primarbereichs bei Ganztagsangeboten an mindestens vier Unterrichtstagen pro Woche in einem festen zeitlichen Rahmen, in der Regel von 13 Uhr bis 15 Uhr
Wie sind die Konditionen? Projektförderung / Festbetragsfinanzierung in Form einer Zuweisung / eines Zuschusses. Mindestens 10 Teilnehmer an Grundschulen und mindestens 8 an Förderschulen. Festbetrag je Gruppe: 5.000 € an Grundschulen, 7.500 € an Förderschulen. Die Landesförderung kann nur für Schulen im kreisangehörigen Raum und für jeweils eine Gruppe pro Schule gewährt werden.
Wo ist der Antrag zu stellen? Bezirksregierung über den Schulträger
Wann ist der Antrag zu stellen? zum 31.03. des Jahres
Welche Rechtsgrundlage besteht? § 44 LHO i. V. m. RdErl. des MSW v. 31.07.2008 i. d. F. v. 24.04.2009 (BASS 11 - 02 Nr. 9)
Was ist noch wichtig? Antrag ist entsprechend dem Muster in der Richtlinie zu stellen.
Wer informiert weiter? Bezirksregierung Münster, Dezernat 48
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Eugenie Thomas, Tel. 0251 411 1184, e-mail: eugenie.thomas@brms.nrw.de

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