Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Silentien

Bezeichnung Förderprogramm Betreuungsprogramm "Silentien"
Wer wird gefördert? Träger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen
Was wird gefördert? Gefördert werden Betreuungsmaßnahmen in Schulen des Primarbereichs
Dauer: mindestens zwölf Schulwochen mit mindestens 9 Wochenstunden
Wie sind die Konditionen? Projektförderung / Festbetragsfinanzierung in Form einer Zuweisung / eines Zuschusses. Mindestens 10 Teilnehmer. Festbetrag je Gruppe: 750 €. Beteiligung und Information der Erziehungsberechtigten, Übernahme der Leitung durch fachlich geeignetes Personal, möglichst ausgebildete Lehrkräfte, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, sowie Studierende für ein Lehramt im Hauptstudium, Einrichtung für ein Schuljahr.
Wo ist der Antrag zu stellen? Bezirksregierung über den Schulträger
Wann ist der Antrag zu stellen? zum 31.03. des Jahres
Welche Rechtsgrundlage besteht? § 44 LHO i. V. m. RdErl. des MSW v. 31.07.2008 i. d. F. v. 24.04.2009 (BASS 11 - 02 Nr. 9)
Was ist noch wichtig? Antrag ist entsprechend dem Muster der Richtlinie zu stellen.
Wer informiert weiter? Bezirksregierung Münster, Dezernat 48
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Eugenie Thomas, Tel. 0251 411 1184, e-Mail: eugenie.thomas@brms.nrw.de

Zurück zur Förderungsstartseite

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Schnellzugriff:

Info