Sie sind hier:
Silentien
| Bezeichnung Förderprogramm | Betreuungsprogramm "Silentien" |
| Wer wird gefördert? | Träger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen |
| Was wird gefördert? | Gefördert werden Betreuungsmaßnahmen in Schulen des Primarbereichs Dauer: mindestens zwölf Schulwochen mit mindestens 9 Wochenstunden |
| Wie sind die Konditionen? | Projektförderung / Festbetragsfinanzierung in Form einer Zuweisung / eines Zuschusses. Mindestens 10 Teilnehmer. Festbetrag je Gruppe: 750 €. Beteiligung und Information der Erziehungsberechtigten, Übernahme der Leitung durch fachlich geeignetes Personal, möglichst ausgebildete Lehrkräfte, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, sowie Studierende für ein Lehramt im Hauptstudium, Einrichtung für ein Schuljahr. |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Bezirksregierung über den Schulträger |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | zum 31.03. des Jahres |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | § 44 LHO i. V. m. RdErl. des MSW v. 31.07.2008 i. d. F. v. 24.04.2009 (BASS 11 - 02 Nr. 9) |
| Was ist noch wichtig? | Antrag ist entsprechend dem Muster der Richtlinie zu stellen. |
| Wer informiert weiter? | Bezirksregierung Münster, Dezernat 48 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Eugenie Thomas, Tel. 0251 411 1184, e-Mail: eugenie.thomas@brms.nrw.de |

