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Landesfonds - Kein Kind ohne Mahlzeit

Bezeichnung Förderprogramm Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit"
Wer wird gefördert? Träger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen
Was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus finanziell bedürftigen Familien bei der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen des Primarbereichs und der Sekundarstufe I.
Wie sind die Konditionen?

Projektförderung / Festbetragsfinanzierung in Form einer Zuweisung / eines Zuschusses. Die Förderung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

  • a) Beschluss des Schulträgers zur Teilnahme am Landesfonds
  • b) Bedürftigkeit der geförderten Kinder und Jugendlichen
  • c) Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Offenlegung der Bedürftigkeit
  • d) regelmäßige Durchführung an den Tagen mit Ganztagsschulbetrieb, i. d. R. an wöchentlich vier bis fünf Tagen.

Bemessungsgrundlage: Angenommene Ausgaben in Höhe von bis zu 500 € pro bedürftigem Kind pro Jahr. Hiervon übernimmt das Land einen Betrag von bis zu 200 € pro bedürftigem Kind pro Jahr. Die Zuwendungsempfänger erbringen im Durchschnitt für die Mahlzeiten einen Eigenanteil in Höhe von 100 € pro bedürftigem Kind pro Jahr. Zu erheben ist darüber hinaus für die Teilnahme an den Mittagsmahlzeiten ein Elternbeitrag in Höhe von200 € im Durchschnitt pro bedürftigem Kind.

Wo ist der Antrag zu stellen? Bezirksregierung über den Schulträger
Wann ist der Antrag zu stellen? zum 30.09. des Jahres
Welche Rechtsgrundlage besteht? § 44 LHO i. V. m. RdErl. des MSW v. 08.08.2007
Was ist noch wichtig?
Wer informiert weiter? Bezirksregierung Münster, Dezernat 48
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Eugenie Thomas, Tel. 0251 411 1184, e-Mail: eugenie.thomas@brms.nrw.de

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