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Landesfonds - Kein Kind ohne Mahlzeit
| Bezeichnung Förderprogramm | Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit" |
| Wer wird gefördert? | Träger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen |
| Was wird gefördert? | Gefördert werden Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus finanziell bedürftigen Familien bei der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen des Primarbereichs und der Sekundarstufe I. |
| Wie sind die Konditionen? |
Projektförderung / Festbetragsfinanzierung in Form einer Zuweisung / eines Zuschusses. Die Förderung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
Bemessungsgrundlage: Angenommene Ausgaben in Höhe von bis zu 500 € pro bedürftigem Kind pro Jahr. Hiervon übernimmt das Land einen Betrag von bis zu 200 € pro bedürftigem Kind pro Jahr. Die Zuwendungsempfänger erbringen im Durchschnitt für die Mahlzeiten einen Eigenanteil in Höhe von 100 € pro bedürftigem Kind pro Jahr. Zu erheben ist darüber hinaus für die Teilnahme an den Mittagsmahlzeiten ein Elternbeitrag in Höhe von200 € im Durchschnitt pro bedürftigem Kind. |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Bezirksregierung über den Schulträger |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | zum 30.09. des Jahres |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | § 44 LHO i. V. m. RdErl. des MSW v. 08.08.2007 |
| Was ist noch wichtig? | |
| Wer informiert weiter? | Bezirksregierung Münster, Dezernat 48 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Eugenie Thomas, Tel. 0251 411 1184, e-Mail: eugenie.thomas@brms.nrw.de |

