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Vertretungsunterricht
Antragsunterlagen
Flexible Mittel - Sonstige Vertrertungsgründe
Gesundheitserklärung für den Vertretungsunterricht allgemein
Bewerbung für Vertretungstätigkeiten
Bewerber können sich im Rahmen einer Erstbewerbung über www.leo.nrw.de, oder durch Änderung einer bereits bestehenden Bewerberdatei dazu bereit erklären, Vertretungsunterricht direkt von Schulleitungen angeboten zu bekommen. Es besteht die Möglichkeit insgesamt 10 Ortswünsche zu hinterlegen. Zudem bestehen auch die bekannten Bewerbungsmöglichkeiten unter www.verena.nrw.de weiter fort.
Information für Schulleiter und Schulleiterinnen bezüglich der Möglichkeit "Vertretungsbereitschaft"
Seit März 2008 besteht die Möglichkeit, bei den Bezirksregierungen eine Liste anzufordern, auf der Lehrer aufgeführt werden, die sich noch nicht in einer Dauerbeschäftigung befinden und unter www.leo.nrw.de die Vertretungsbereitschaft erklärt haben. Zudem bestehen auch die bekannten Ausschreibungsmöglichkeiten unter www.verena.nrw.de weiter fort.
Vertretungsstelle - Was ist das eigentlich?
An den Schulen fällt aufgrund Krankheit, Mutterschutz, vorzeitigem Ausscheiden und Elternzeit immer wieder Unterricht aus. Deshalb hat das Land die Möglichkeit, Vertretungslehrkräfte für einen befristeten Zeitraum einzustellen.
In welcher Form erfolgt die Beschäftigung als Vertretungslehrkraft?
Als Vertretungslehrkraft erhalten Sie im Regelfall einen zeitlich befristeten Vertrag als Tarifbeschäftigte/r nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die zeitliche Befristung variiert von 4 Wochen bis zu 3 Jahren je nach dem Grund des Unterrichtsausfalls. Die wöchentliche Stundenzahl ist abhängig von der Schulform.
Wer kann sich für eine Vertretungstätigkeit bewerben?
Angesprochen sind hier vor allem Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung, d.h. mit erster und zweiter Staatsprüfung für ein Lehramt. Im Rahmen der Vertretungstätigkeiten können aber auch sogenannte "Nichterfüller" mit dem Abschluss einer ersten Staatsprüfung für ein Lehramt, einem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder sonstigen vergleichbaren Qualifikationen eingestellt werden.
Was verdiene ich im Rahmen einer Vertretungstätigkeit?
Die Bezahlung setzt sich zusammen aus Entgeltgruppe und Entwicklungsstufe. Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe hängt ab von der Qualifikation und der jeweiligen Schulform, an der die Beschäftigung erfolgt. Die Berufserfahrung für den Lehrerberuf wirkt sich auf die Entwicklungsstufe aus. Eine Entgelttabelle kann unter www.lbv.nrw.de eingesehen werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen rund um das Thema Tarifbeschäftigung.
Wie finde ich eine Vertretungsstelle?
Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten, die sich nach der jeweiligen Schulform richten, ergeben sich nachfolgende Möglichkeiten eine Vertretungsstelle zu bekommen:
- Für Vertretungstätigkeiten an Grundschulen sind die Schulämter der Kreise und kreisfreien Städte zuständig.
- Für Vertretungstätigkeiten an den sonstigen Schulformen gibt es zwei unterschiedliche Wege. Zum einen haben die Schulen die Möglichkeit, Vertretungsstellen im Internetauftritt des Schulministeriums auszuschreiben. Über nachfolgend aufgeführten Link können Sie mit der Angabe Ihrer Fächerkombination nach offenen Stellen suchen: www.schulministerium.nrw.de/BP/VERENA
- Sollten Sie in VERENA nicht fündig werden, können Sie sich auch direkt mit schriftlichen Kurzbewerbungen an Schulen wenden, an denen Sie gerne tätig werden möchten. Die Adressen aller Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Sie unter www.schulministerium.nrw.de/BP/SchuleSuchen
Die Schulleitung trifft in der Regel nach einem persönlichen Gespräch die Entscheidung, ob Sie für die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft geeignet sind.
Berücksichtigen Sie hierbei bitte, dass Ihnen die in diesem Zusammenhang entstehenden Reisekosten nicht erstattet werden können.
Wie bewerbe ich mich für Vertretungsstellen? Gibt es Bewerbungsfristen?
Da im Rahmen dieses Programms ganzjährig und täglich eingestellt wird, ist eine Bewerbung zu jeder Zeit möglich.

