Amtliche Bekanntmachung

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Versetzung

Unter dem Begriff "Versetzung" versteht man im Schulbereich des öffentlichen Dienstes den dauerhaften Wechsel der Schule und eventuell des Dienstortes aus persönlichen oder aus dienstlichen Gründen. Grundvoraussetzung für alle Versetzungsverfahren ist das Einverständnis sowohl der abgebenden als auch der aufnehmenden Schule. Eine Versetzung darf nicht durchgeführt werden, wenn nicht entsprechende Stellen bei der aufnehmenden Schule vorhanden sind und/oder keine Freigabe bei der abgebenden Schule erteilt werden kann.

Unter www.oliver.nrw.de finden Sie die Regelungen und online-Antragsformulare für Versetzungswünsche von unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW beschäftigten Lehrkräften.

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