Amtliche Bekanntmachung

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Dienstunfälle und Sachschäden

Dienstunfall (Beamte)

Krank-/Unfallmeldungen

Dienstunfallanzeige

Sachschadenanzeige

Antrag auf Gewährung von Unfallfürsorgeleistungen

Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung bestehendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst zählen auch Dienstreisen, Dienstgänge und dienstliche Veranstaltungen.

Wird die verbeamtete Lehrkraft durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihr Unfallfürsorge gewährt, nachdem der Dienstunfall durch die Bezirksregierung anerkannt ist.

Die Unfallfürsorge umfasst:

Hinweis zum Heilverfahren:

Gem. § 1 Abs. 1 Heilverfahrensverordnung (HeilvfV) wird der Anspruch eines durch Dienstunfall Verletzten auf ein Heilverfahren dadurch erfüllt, dass ihm die notwendigen und angemessenen Kosten erstattet werden, somit die Dienstbehörde das Heilverfahren nicht selbst durchführt oder durchführen lässt.

Arbeitsunfall (Tarifbeschäftigte)

Zuständigkeit für die Anerkennung von Unfällen als Arbeitsunfall

Die personalaktenführende Dienststelle (Bezirksregierung Münster, Dezernat 47.7) ist für die Bearbeitung von Arbeitsunfällen tarifbeschäftigter Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht zuständig. Sie ist aber durch eine Kopie der Unfallmeldung zu informieren.

Das Dezernat 47 bearbeitet bei Tarifbeschäftigten nur Sachschäden!

Im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Tarifbeschäftigungsverhältnis wenden sich wegen der Unfallanzeige (nach den Vorschriften des SGB VII) bitte an folgenden Unfallversicherungsträger:

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Rheinland
Geschäftsbereich Land
Postfach 12 04 52
40604 Düsseldorf

Tel.: 0211-9024-0
e-Mail: info@unfallkasse-nrw.de
Internetadresse: http://www.unfallkasse-nrw.de

In der Unfallkasse NRW sind u.a. Tarifbeschäftigte des Landes kraft Gesetzes beitragsfrei versichert. Die LUK NRW ist ein Bestandteil der Sozialversicherung. Auf der o.a. Internetseite der Unfallkasse kann unter Formulare/Unfallanzeigen die Unfallanzeige - Allgemeine Unfallversicherung ausgedruckt oder online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Der entsprechende Formvordruck steht Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.

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Ansprechpartner/in:

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