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Auslandsschuldienst
Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen haben die Möglichkeit, im Auslandsschuldienst tätig zu sein. Beamtete Lehrkräfte können als Auslandsdienstlehrkraft, Bundesprogrammlehrkraft, Landesprogrammlehrkraft oder Ortslehrkraft im Ausland eingesetzt werden. Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte kommt vorrangig eine Tätigkeit als Bundesprogrammlehrkraft oder Landesprogrammlehrkraft in Frage. Außerdem können sowohl beamtete als auch tarifbeschäftigte Lehrkräfte im Rahmen des MOE/GUS Landesprogramms tätig werden.
Weitere Informationen finden Sie hinter dem Link der Bezirksregierung Münster zum Thema Auslandsschuldienst oder auf der Internetseite des Schulministeriums.

