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Meldeverfahren
Schulinterne Lehrerfortbildung
Für die Anmeldung zu einer schulinternen Lehrerfortbildung steht Ihnen ein
besonderes Anmeldeformular (SchiLF) zur Verfügung.
Schulexterne Lehrerfortbildung
Zur Anmeldung füllen Sie bitte, wenn nichts anderes angegeben ist, das Anmeldeformular
(ScheLF)
("GMF-Formular") vollständig aus. Sie erhalten das Formular im Sekretariat Ihrer Schule. Bitte tragen Sie auch Ihren Vornamen ausgeschrieben ein und geben Sie private und dienstliche Telefonnummer an. Alle eingetragenen Daten werden nur für das Anmeldeverfahren benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht. Die Schulleitung sendet es
- von Grund-, Haupt- und Sonderschulen über das Schulamt
- von allen anderen Schulen direkt an das Dezernat 46 der Bezirksregierung.
Um die Interessen und Belange behinderter Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigen zu können, bitten wir, bei der Anmeldung im im dafür vorgesehenen Feld auf die Behinderung hinzuweisen. Außerdem können Sie in einem Begleitschreiben oder in einem Telefongespräch mit dem Betreuer oder der Betreuerin der Fortbildungsmaßnahme besondere Anliegen vortragen.
Wenn Sie sich zu einer Fortbildungsmaßnahme schon früher einmal angemeldet haben und wegen zu hoher Anmeldezahlen nicht berücksichtigt werden konnten, so weisen Sie darauf bitte im Zusatzfeld bzw. unter Bemerkungen hin. Bei sonst gleichen Voraussetzungen werden Sie dann vorrangig berücksichtigt. Sollten Sie an einer Fortbildung, zu der Sie angemeldet sind, nicht teilnehmen können, ist es wichtig, daß Sie sich umgehend, ggf. telefonisch, abmelden. Oft können dann Nachrücker berücksichtigt werden, oder es können Kosten gespart werden.
Wenn es sich nach dem Auswahlverfahren ergibt, dass Sie an der
Fortbildung teilnehmen können, werden Sie durch die Bezirksregierung bzw. das
Schulamt zur Veranstaltung eingeladen. Dienstunfallschutz wird zugesagt. der
Unfallschutz gilt für die An- und Abreise und für die Dauer der Teilnahme. Die
Bezirksregierung bzw. das Schulamt informieren die Schulen im Ausschreibungstext
darüber, ob sie die Zahlung der Reisekosten für die teilnehmenden Lehrkräfte
übernehmen.
Ist dies der Fall, erhalten Sie auf Antrag (Formular)
eine Fahrtkostenerstattung nach der Trennungsentschädigungsverordnung (TEVO).
Werden die Reisekosten durch die Bezirksregierung bzw. das Schulamt nicht
erstattet, so ist vor der Anmeldung zu klären, inwieweit im Rahmen der
Fortbildungsplanung der Schule ein Interesse an der Teilnahme von Lehrpersonen
besteht. Die Reisekosten sind dann aus dem Fortbildungsbudget der Schule zu
erstatten.
Findet die Fortbildung am Dienstort oder Wohnort der Lehrkraft statt, wird keine
Entschädigung gewährt.
Der dienstliche Unfallschutz deckt Sachschäden an Ihrem privaten PKW nur bis zur Höhe von 300 Euro ab. Höhere Kosten können nur dann übernommen werden, wenn die Benutzung des privaten PKW vor Antritt der Reise ausdrücklich angeordnet worden ist.
Soweit Reisekosten durch dei Bezirksregierung bzw. das Schulamt erstattet werden sind die Reisekostenanträge nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Tagungsleiter, Moderator, Studienleiter oder Betreuer der Maßnahme nach Ablauf der Tagung oder zu einem vereinbarten Termin auszufüllen und dem Verantwortlichen mitzugeben. Brauchen Sie Belege (Fahrkarten) noch für die Rückfahrt, so schicken Sie den Antrag mit den Belegen anschließend an das Dezernat 46. Benutzen Sie den privaten PKW, so muss die "Anlage zur Reisekostenvergütung" ausgefüllt werden. Reisekostenanträge müssen vor Ablauf eines halben Jahres gestellt werden.
Lehrerinnen und Lehrer an Privatschulen reichen die Reisekostenabrechnung beim zuständigen Träger ein.
Bringen Sie bitte das Formular, mit dem Sie eingeladen wurden, zur Tagung mit. Der Tagungsleiter/ die Tagungsleiterin bestätigt durch seine/ ihre Unterschrift die Teilnahme. Die Bescheinigung wird dann zur Personalakte genommen. Lehrerinnen und Lehrer an Privatschulen leiten die Bescheinigung selbst an den Träger weiter.
Lehrerinnen und Lehrer, die an ganztägigen oder mehrtägigen Veranstaltungen nur teilnehmen können, wenn eine Betreuung ihrer Kinder gewährleistet ist, können darin unterstützt werden. Eine Betreuung am Tagungsort kann durch vom Arbeitsamt vermittelte Kindergärtnerinnen oder Sozialpädagoginnen erfolgen.
Soll eine häusliche Betreuung erfolgen, so muss die betreffende Person selbst bestellt werden. Es können die Kosten für maximal 4 Stunden Betreuung pro Fortbildungstag erstattet werden. Der Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten muss vor Beginn der Fortbildungsveranstaltung gestellt werden und ist mit folgenden Angaben einzureichen:
1. Name und Alter des Kindes / der Kinder (eine Förderung kommt nur für Kinder unter 12 Jahren in Betracht)
2. Datum und Zeitraum der Betreuung
3. Name, Anschrift und Bankverbindung der betreuenden Person
4. Die Versicherung, dass es sich um eine Betreuung handelt, die gesondert und nicht im Rahmen eines bestehenden Betreuungsvertrages oder durch im Haushalt lebende Familienangehörige erfolgt.
Fortbildungen anderer Träger
Über Fortbildungen anderer Träger werden sie in der Regel direkt von diesen informiert. Alle Fragen zur Anmeldung und zum Inhalt richten Sie dann bitte auch direkt an diese Träger.
Zur Teilnahme an solchen Fortbildungen können Lehrerinnen und Lehrer auf Antrag Sonderurlaub erhalten. Die Schulleitungen können diesen Sondreurlaub im Umfang von bis zu 5 Tagen gewähren. Ist der Umfang größer, entscheidet die Bezirksregierung darüber.
Bei der Genehmigung durch Schulleitungen werden folgende Kriterien herangezogen:
Zweck, Absicht und Ziel des Veranstaltungsangebotes
Relevanz der Inhalte vor dem Hintergrund der Fortbildungsplanung der Schule
Übereinstimmung mit Richtlinien für den Unterricht und mit Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Erweiterung der Handlungskompetenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch erziehungswissenschaftliche, fachwissenschaftliche, fachdidaktische und unterrichtspraktische oder funktionsbezogene Qualifizierung
Zeitliche und organisatorische Strukturierung des Fortbildungsangebotes im Zusammenhang mit schul- und unterrichtsorganisatorischer Verträglichkeit
Für ganz- oder mehrtägige Fortbildungsveranstaltungen anderer Träger kann ebenfalls die Übernahme von Betreuungskosten für Kinder beantragt werden. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei Fortbildungsveranstaltungen der Bezirksregierung und der Schulämter (siehe oben).

