Amtliche Bekanntmachung

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ADV in der Schulverwaltung

Melde- und Einladungsverfahren
Die Anmeldung erfolgt mit Anmeldebogen per Fax an die angegebene Faxnummer. Teilnehmen können insbesondere bei den Einführungsschulungen auch Schulsekretärinnen, sofern sie die Dienstreisegenehmigung ihres Schulverwaltungsamtes haben. Die gemeldeten Personen werden nach Anmeldung durch die jeweiligen Moderatoren eingeladen, sobald genügend Anmeldungen für die Durchführung eines Kurses vorliegen. Deswegen können Auskünfte zu Terminen nicht vorab gegeben werden. Von jeder Schule können 2 Personen pro Modul teilnehmen. Zugeteilte Plätze können schulintern ohne Rücksprache getauscht werden..

Hinweis:
Ausführliche Informationen zu jeder Veranstaltungen mit dem entsprechenden Anmeldebogen erhalten Sie über den Link der Veranstaltungsnummer.

Kosten bzw. Kostenerstattung
Kursgebühren werden nicht erhoben. Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung Münster nicht erstattet. Klären Sie im Voraus, inwieweit die Kosten aus dem Fortbildungsbudget Ihrer Schule übernommen werden. Schulsekretärinnen beantragen die Reisekostenerstattung bei ihrem Schulträger.

Volker Barth
Tel. 0251-4114215

ASDPC 2012 - SchILD-NRW E-12/13.1-01-2.3-075
Schulformen: G, FO, H, GE, GEM, SE, R, GY, BK, WBK
Adressaten: Schulleiterinnen/Schulleiter oder mit Schulverwaltungsaufgaben betraute Lehrerinnen/Lehrer
Ort: Die Veranstaltungsorte sind Beckum, Münster, Vreden, und Wulfen. Die TeilnehmerInnen werden im Einladungsschreiben über den Termin, der unmittelbar nach den Sommerferien liegt, und den Veranstaltungsort unterrichtet.
Zeit: 9:00 - 16:00 Uhr
Meldeschluss: Fr, 02.07.2012

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