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Personalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und Weiterbildungskollegs
Zuständigkeiten: Der Personalrat vertritt die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und Weiterbildungskollegs im Regierungsbezirk Münster und die Interessen der Referendarinnen und Referendare an den SII-Seminaren mit gymnasialem Schwerpunkt.
Die Personalratsmitglieder bieten allen genannten Kolleginnen und Kollegen Beratung und Hilfe in dienstlichen Angelegenheiten.
Tätigkeitsbericht 2011 pdf-Datei
Anlagen zum Tätigkeitsbericht (Empfehlungen zum Einsatz von Teilzeitkräften ,Empfehlungen zur Verteilung bzw. Reduzierung der Arbeitsbelastungen , Verfahren bei dienstlichen Beurteilungen und Beförderungen (pdf), Antwort des Hauptpersonalrates zu den Beschlüssen der Personalversammlung 2010 )
Anschriften der Mitglieder des Personalrates
Aufgaben :
Der Personalrat
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wacht darüber, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts unterbleibt
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bestimmt mit bei Personal-, Sozial- und Organisationsangelegenheiten (z. B.: Einstellungen, Anstellung, Beförderung, Laufbahnwechsel, Höhergruppierung, Versetzung, Umsetzung, Entlassung) sowie bei Technologieangelegenheiten und Fortbildungsmaßnahmen
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wirkt mit etwa bei innerdienstlichen Verwaltungsanordnungen sozialer und personeller Natur (z. B.: Stellenausschreibung, Förderpläne zur Gleichstellung von Frauen und Männern)
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beantragt allgemeine Maßnahmen zum Nutzen der Dienststelle oder der Beschäftigten
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wacht darüber, dass Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen zu Gunsten der Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden
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wirkt auf die Gleichstellung von Frau und Mann hin
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vertritt Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten gegenüber dem Dienststellenleiter und kümmert sich um die Anliegen von schwerbehinderten und anderen schutzbedürftigen Kolleginnen und Kollegen
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nimmt beratend an Einstellungsgesprächen teil
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ist anzuhören vor Kündigung in der Probezeit, bei außerordentlichen Kündigungen, bei Abmahnungen, bei Aufhebungs- und Beendigungsverträgen, vor der Anordnung von amtsärztlichen Untersuchungen.
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bestimmt mit bei der Ablehnung von Urlaubs- und Teilzeitanträgen sowie bei der Versagung von Nebentätigkeitsgenehmigungen
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wirkt auf Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung hin
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schließt Dienstvereinbarungen ab.
Für Angelegenheiten der Beschäftigten, die landesweit durch das Schulministerium geregelt werden, ist der dortige Hauptpersonalrat zuständig. In Mitbestimmungs- und Mitwirkungsangelegenheiten, über die der Personalrat keine Einigung mit der Dienststelle erzielt, wird der Hauptpersonalrat beteiligt.

