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Personalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Hauptschulen bei der Bezirksregierung Münster
Aufgaben des Personalrates
Der Personalrat arbeitet auf gesetzlicher Grundlage als innerdienstliche Interessenvertretung der Beschäftigten. Dazu gehören auch Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.
Sie können sich an jedes Mitglied des Personalrats in allen Angelegenheiten der Personalver-tretung wenden.
Der Personalrat hat die Aufgabe darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften durchgeführt werden. Er hat Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen.
Vorwiegend befasst sich der Personalrat mit dienstrechtlichen Angelegenheiten wie zum Beispiel:
- Einstellung von Angestellten und Beamten
- Beförderung
- Beurteilungsverfahren
- Laufbahnwechsel
- Höhergruppierung,
- Versetzung oder Abordnung an eine andere Schule
- Teilzeitbeschäftigung
- Versetzung in den Ruhestand (nur auf Antrag des Betroffenen)
- Elternzeit oder Beurlaubung
- Arbeitsschutz
Personalräte beraten Sie auch in Fragen des Beihilferechts und bei Problemen mit Fach- und Seminarleitern oder mit der Schulleitung.
Auch wenn Sie bei einer Sache nicht sicher sind, ob der Personalrat der richtige Ansprechpartner ist, nehmen Sie Kontakt auf.
Oft ist die frühzeitige Information für Ihre Interessen vorteilhaft.
Der Personalrat Hauptschule (PDF 223KB)

