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Neugestaltung der Schuleingangsphase

Ziel der Schuleingangsphase ist es, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie entsprechend ihres individuellen Entwicklungsstandes zu fördern. In der Schuleingangsphase lernen demnach Schülerinnen und Schüler mit individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnissen, Interessen und Neigungen in einer oftmals sehr heterogen zusammengesetzten Lerngruppe. Alle Schülerinnen und Schüler haben ein Recht individuell gefördert und herausgefordert zu werden. Die Verweildauer in der Schuleingangsphase beträgt zwei Jahre, für einzelne Kinder je nach Lern- und Entwicklungsfortschritten ein oder drei Jahre. Über die individuelle Lernzeit wird am Ende der Eingangsphase entschieden. Ein drittes Schulbesuchsjahr in der Schuleingangsphase wird nicht auf die Schulpflicht angerechnet.

Die Schuleingangsphase wird jahrgangsübergreifend oder getrennt nach den Jahrgängen 1 und 2 organisiert. Die Entscheidung wird durch die Schulkonferenz getroffen. Änderungen der Organisationsform sind jeweils frühestens nach vier Jahren möglich.

Vorschulische, schulische und außerschulische Förderung müssen miteinander abgestimmt werden. Hier ist vor allem eine Förderung der motorischen, kognitiven, sprachlichen und emotionalen Fähigkeiten gemeint, aber auch eine Optimierung der Wahrnehmungsbereiche, der Körperkoordination, des Gleichgewichtes, der rhythmischen Fähigkeiten und eine Berücksichtigung der Interessen und Kenntnisse der Kinder.

Die Bildungsvereinbarung zwischen den Trägern der Kindertageseinrichtungen (vertreten durch deren Spitzenverbände) und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung wird zurzeit überarbeitet.

Eine gut entwickelte Sprachkompetenz ist der Schlüssel für erfolgreiche Lern- und Entwicklungsprozesse. Deshalb wird ungefähr zwei Jahre vor der Einschulung der Sprachstand jedes Kindes gezielt erhoben. Wird dabei bei einem Kind ein Sprachförderbedarf festgestellt, so übernimmt die Kindertageseinrichtung die gezielte Sprachförderung.

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