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Grundschulen
Aufgaben und Zuständigkeiten:
Als obere Schulaufsicht ist das Dezernat 41 für die Grundschulen im Regierungsbezirk Münster erster Ansprechpartner. Handlungsfelder sind die
- Schulentwicklung
- Schulprogrammentwicklung
- Curriculumentwicklung und -implementation
- Qualitätsentwicklung und -sicherung
- Entwicklung und Durchführung von Evaluationsmaßnahmen
- Personalführung und Personalentwicklung
- Sicherung einer gleichmäßigen Lehrerversorgung an den Schulen des Bezirks
- Förderung von Kommunikation und Kooperation in der einzelnen Schule und zwischen Schulen der Regionen sowie zwischen den Schulen und außerschulischen Kooperationspartnern und
- Vermittlung und Entscheidung in Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren.
Die untere Schulaufsicht liegt bei den Schulämtern für die Kreise und kreisfreien Städte. Diese sind deshalb für alle Angelegenheiten einzelner Kinder und alle Fragen, die sich aus Problemen der Einzelschule ergeben, erste Ansprechpartner.

