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Grundschulen
Aufgaben und Zuständigkeiten:
Als obere Schulaufsicht ist das Dezernat 41 für die Grundschulen im Regierungsbezirk Münster erster Ansprechpartner. Handlungsfelder sind die
- Schulentwicklung
- Schulprogrammentwicklung
- Curriculumentwicklung und -implementation
- Qualitätsentwicklung und -sicherung
- Entwicklung und Durchführung von Evaluationsmaßnahmen
- Personalführung und Personalentwicklung
- Sicherung einer gleichmäßigen Lehrerversorgung an den Schulen des Bezirks
- Förderung von Kommunikation und Kooperation in der einzelnen Schule und zwischen Schulen der Regionen sowie zwischen den Schulen und außerschulischen Kooperationspartnern und
- Vermittlung und Entscheidung in Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren.
Die untere Schulaufsicht liegt bei den Schulämtern für die Kreise und kreisfreien Städte. Diese sind deshalb für alle Angelegenheiten einzelner Kinder und alle Fragen, die sich aus Problemen der Einzelschule ergeben, erste Ansprechpartner:
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Bottrop |
Frau Brune |
02041 70 3290 |
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Gelsenkirchen |
Frau Krause |
0209 169 2156 |
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Münster |
Frau Schlattmann |
0251 492 4005 |
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Borken |
Herr Marder |
02861 82 1336 |
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Coesfeld |
Herr Fischer |
02541 18 4210 |
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Recklinghausen |
Frau Metelmann |
02361 53 3030 |
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Steinfurt |
Herr Heidbrink |
02551 69 2238 |
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Warendorf |
Frau Sanwaldt-Hanke |
02581 53 2132 |
Bitte wählen Sie aus:
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